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Ärger mit Hundehaufen
Friedhofsbesucher verärgert
Borken - 10. Juni 2008. Es häuften sich in letzter Zeit wieder die Beschwerden über Hundehalter. Es vergehe kaum eine Woche, in der bei der Stadtverwaltung nicht Beschwerden über Hundehalter und deren Vierbeiner eingehen. Die Beschwerden richteten sich seit geraumer Zeit insbesondere gegen die Hinterlassenschaften der Hunde auf den Gehwegen und Grünanlagen auf dem städtischen Friedhof am Butenwall. Ebenso fühlen sich viele Friedhofsbesucher durch frei umherlaufende Hunde belästigt.
Die Stadt weist darauf hin, dass auf dem Friedhof das Mitbringen von Hunden erlaubt sei, dass diese Erlaubnis aber nicht bedeute, den Friedhof als „Hundeauslaufplatz“ zu missbrauchen. Wenn denn dem Hund „ein Missgeschick passiere“, so ist der Hundehalter selbstverständlich verpflichtet, den Hundekot zu entfernen. Mit handelsüblichen kleineren Plastiktüten oder speziellen Hundetüten können die Halter die Hinterlassenschaften ihres Hundes auch hygienisch einwandfrei entsorgen.
Die Stadt appelliert weiterhin an die Vernunft der Hundehalter und verweist auf die entsprechenden Pflichten auch außerhalb des Friedhofes. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken: Straße, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden. Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs ist, sofort beseitigt werden. Ebenso sollte darauf geachtet werden, die Tiere anzuleinen. Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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