Feuerwehr-Einsätze kosten Geld

13. Juni 2008. Der Auffassung, dass die Einsätze der Feuerwehr bei der Rettung von Menschenleben und bei Bränden grundsätzlich kostenlos sind, ist jetzt Bürgermeister Thomas-Erik Junge im städtischen Pressedienst entgegengetreten. Immer wieder gebe es Fälle, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger beschwerten, wenn sie eine Rechnung der Stadt für einen Einsatz der Feuerwehr bekämen.

Diese Rechnungen seien aber durchaus berechtigt. Grundlage dafür, so Junge, sei das Hessische Gesetz über Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Danach sei die Stadt Kassel berechtigt, Kostenersatz unter anderem dann zu verlangen, wenn der Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wenn ein Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden sei, der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit besonderen Gefahrenpotential erforderlich geworden oder die Feuerwehr wider besseren Wissens oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert worden ist. Ebenfalls koste es Geld, wenn eine Brandmeldeanlage einen Fehlalarm auslöse, so der Bürgermeister.

Kostenfrei seien dagegen die Einsätze bei Bränden und im Falle einer Katastrophe in Folge von Naturereignissen. Auch für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr dürfen weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden. Im übrigen, so Junge weiter, müsse ein sogenannter „Ersthelfer“ keinen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro für einen Transport an die Krankenkasse zahlen. Nach dem Sozialgesetzbuch würden diese Kosten auf Antrag von den Unfallkassen übernommen. In Hessen sei dies die Unfallkasse Hessen.

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