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Kreiskrankenhaus: Aufsichtsrat kann nicht anweisen

19. Juni 2008

Der Aufsichtsrat der Kreiskrankenhaus Leer gGmbH hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch dieser Woche noch einmal ausführlich über den Stand der Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Krankenhaus-Geschäftsführung und über die Auswirkungen des Streiks informiert. Auf eine Feststellung legten Mitglieder des Aufsichtsrates dabei großen Wert: Er ist nach den geltenden Vorschriften nicht dafür zuständig und auch nicht dazu berechtigt, der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Von Politikern war zuvor öffentlich die Forderung erhoben worden, der Aufsichtsrat solle im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen und dem Streik auf die Geschäftsführung einwirken.

Mit Erleichterung, so Bramlage, habe der Aufsichtsrat die im Zusammenhang mit dem Streik getroffenen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Emden zur Kenntnis genommen. In mehreren Verfahren hatte das Gericht deutlich gemacht, dass bei Streiks in Einrichtungen der Daseinsvorsorge (wie Krankenhäusern) die berechtigten Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen sind. Die Behandlung von Patienten dürfe durch Streiks nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden.

Der Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses, Holger Glienke, stellte gegenüber dem Aufsichtsrat klar, dass die Behandlung der Patienten im Kreiskrankenhaus sichergestellt ist. Sie hätten ganz offenbar auch weiterhin Vertrauen in das Haus, das aktuell zu fast 100 Prozent belegt ist. Bramlage und Glienke dankten ausdrücklich den Mitarbeitern, die trotz der Beeinträchtigungen durch den Streik die Behandlung und Pflege der Patienten auf gewohnt hohem Niveau sicherstellen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

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