Kreis Steinfurt. „Hartz IV“- und Sozialhilfe-Empfänger erhalten ab dem 1. Juli etwas mehr Geld. Aufgrund der Erhöhung des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich auch die Regelleistung im SGB II (sogenanntes „Hartz IV“) und der Regelsatz im SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Darüber informiert jetzt das Sozialamt des Kreises Steinfurt.
Ab dem 1. Juli bekommt der sogenannte „Haushaltvorstand“, eine alleinstehende oder alleinerziehende Person 351 Euro (bisher 347 Euro). Partner, die zusammen leben, erhalten jeweils 316 Euro (312 Euro), weitere erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 281 Euro (278 Euro), Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 211 Euro (208 Euro), Kinder ab dem 15. Lebensjahr 281 Euro (278 Euro).
Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelleistung für Leistungsempfänger im Kreis Steinfurt nicht erforderlich ist. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Juli automatisch angepasst.
Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner in den Sozialämtern bzw. Fachbereichen Grundsicherung für Arbeitsuchende bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Steinfurt, Telefon 02551/ 69 24 -33 (bis –37), zur Verfügung.