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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 26.06.2008
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Erfolge bei Bekämpfung von Schwarzarbeit und Ahndung von Leistungsmissbrauch Ein Fall geht auf eine Ermittlung aus dem Jahre 2006 zurück. Damals wurde nach einer Baustellenkontrolle gegen einen Bauherrn ein Bußgeld von 20.000 Euro verhängt. Der Mann hatte Schwarzarbeit “in Auftrag gegeben”. Bei Nachfolgeermittlungen war ein weiterer Handwerker auffällig geworden, der ebenfalls für den besagten Bauherrn gearbeitet hatte. Mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes wurden die Geschäftsräume dieses Handwerkers durchsucht. Mit den sichergestellten Beweismitteln konnte ihm Schwarzarbeit nachgewiesen werden. Das gegen ihn verhängte Bußgeld beträgt 10.000 Euro. Die Ermittlungen abgeschlossen wurden in einem "Rekordfall" von Missbrauch öffentlicher Leistungen. Der Beschuldigte hatte zwar beim Leistungsträger angegeben, dass er ein Gewerbe betreibt, verschwiegen hatte er allerdings die immensen Umsätze, die er erzielte. Bei Kontoüberprüfungen fielen die entsprechenden “Geldflüsse” auf. Nach einer per Durchsuchungsbeschluss stattgefundenen Hausdurchsuchung konnte dem Beschuldigten nachgewiesen werden, dass er über verschiedene Auktionshäuser den An- und Verkauf von Antiquitäten betrieben hatte. Auch die Befragung verschiedener Zeugen ergab, dass er zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf öffentliche Leistungen gehabt hat. |
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