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Magdeburg, 27. Juni 2008
Alkoholverbot am Hasselbachplatz wird verlängert, Stadt bereitet Gefahrenabwehrverordnung vor

Magdeburg.

Magdeburg wird die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Bereich Hasselbachplatz bis zum Jahresende 2008 verlängern. „Nach unserer Einschätzung hat sich das Alkoholverbot bewährt, um die in der Vergangenheit entstandenen negativen Erscheinungen durch alkoholtrinkende Heranwachsende zu unterbinden bzw. einzuschränken. Dies haben uns auch die ortsansässigen Gastronomen und Anwohner bestätigt“, zieht Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz ein Fazit. Parallel bereitet die Verwaltung eine Gefahrenabwehrverordnung vor, die das Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum regeln soll. Entscheiden muss darüber der Stadtrat.

 

„Mit einer eigenständigen Gefahrenabwehrverordnung wollen wir den Alkoholkonsum in bestimmten Bereichen grundsätzlich verbieten“, erläutert Holger Platz. „Dies ist nach der  aktuellen Erlasslage des Innenministeriums jetzt möglich. Neben dem Hasselbachplatz, wo sich das Alkoholverbot bereits bewährt hat, wollen wir auch den Willy-Brandt-Platz in diese Verordnung aufnehmen.“ Zwingende Voraussetzung für den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zum Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist jedoch eine Vereinbarung mit der Polizei, die die regelmäßige  Kontrolle insbesondere des Alkoholverbotes am Hasselbachplatz sicherstellt.

 

Der für die Stadt sehr bedeutende Bahnhofsvorplatz ist seit 1999 ein polizeilicher und sicherheitsbehördlicher Schwerpunkt im Zusammenhang mit alkoholtrinkenden Personen. Dort treffen sich insbesondere Jugendgruppen mit Hunden, es gibt häufig Beschwerden aufgrund von Belästigungen, Bettelei, Verunreinigungen und wegen freilaufender Hunde. allein in der Zeit vom 26. Mai bis 13. Juni 2008 hat der Stadtordnungsdienst auf dem Willy-Brandt-Platz rund 100 alkoholtrinkende Personen festgestellt. Dies ist zum Vergleich zu anderen Plätzen deutlich mehr.  Außerdem wurden in  dieser Zeit 23 Platzverweise erteilt.

 „Wir werden dem Stadtrat deshalb vorschlagen, mit einer Gefahrenabwehrverordnung für den Willy-Brandt-Platz ein ganztägiges Alkoholverbot zu erlassen“, so der zuständige Beigeordnete.

 

 

 

Am Hasselbachplatz soll das Alkoholverbot dagegen auch künftig nur in den Abend- und Nachtstunden gelten. „Hier hat sich seit Februar – seitdem gilt dort  ein Alkoholverbot - insbesondere das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner und Gastronomen deutlich erhöht“, zieht Holger Platz Bilanz. „Zudem ist das Müllaufkommen im öffentlichen Raum zurückgegangen. Dies gilt insbesondere für Glasscherben, Papier und weggeworfene Zigarettenkippen.“  

 

Am ersten Einsatzwochenende (2. und 3. Febr. 2008) nach Inkrafttreten des Alkoholkonsumverbotes am Hasselbachplatz wurden von den Kontrolleuren  rund 150 Personen angesprochen, die sich dort alkoholtrinkend aufhielten.
Bisher wurden 219 Platzverweise erteilt.

 

Die Stadt wird deshalb die Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholkonsums rund um den Hasselbachplatz bis zum Jahresende verlängern. Das Alkoholverbot gilt weiterhin in der Zeit von 18.00 bis 6.00 Uhr. Die Kontrolle muss durch die Polizei sichergestellt werden.

 

Zur dauerhaften Regelung von Alkoholverboten will die Stadt eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. „Wir werden dem Stadtrat dazu im Herbst eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten, die dann auf breiter Basis diskutiert werden kann“, erklärt Holger Platz das weitere Verfahren. „Unser Ziel ist es, dass auf ausgewählten Plätzen außerhalb konzessionierter Freischankflächen, der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt wird.“ Die Gefahrenabwehrverordnung soll noch vor Jahresende vom Stadtrat beschlossen werden, so dass sie zu Jahresbeginn 2009 in Kraft treten kann. „Nach unseren Vorstellungen soll diese Verordnung zunächst für zwei Jahre gelten. Nach dieser Pilotphase kommt die Verordnung nochmals auf den Prüfstand.“ Stadtverwaltung und Polizei werden in dieser Zeit die Entwicklung von Straftaten, Müllaufkommen und Beschwerden auf den betroffenen Plätzen aufmerksam beobachten und dokumentieren.

 

„Eine Gefahrenabwehrverordnung gibt uns zudem die Möglichkeit, Zuwiderhandlung gegen das Alkoholverbot künftig als Ordnungswidrigkeit zu definieren“, so Holger Platz. „Dann können wir nicht nur gefahrenabwehrrechtlich handeln - z.B. Platzverweise erteilen - sondern im Einzelfall auch ein Verwarngeld oder Bußgeld verhängen. Aus Erfahrung wissen wir, dass dies auch eine abschreckende Wirkung hat.“

 

 



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Stadt Magdeburg
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