09. Juli 2008. Seit dem 1. Juli hat Kassel wieder eine neue Baumschutzsatzung. Wie Stadtbaurat Norbert Witte im städtischen Pressedienst mitteilte, seien dadurch wieder die Kasseler Bäume flächendeckend geschützt. Die Baumschutzsatzung aus dem Jahr 2005, die sich nur auf bestimmte Stadtteile bezog, werde durch die neue Satzung abgelöst.
Neben dem erweiterten räumlichen Geltungsbereich bringt die neue Baumschutzsatzung verschiedene inhaltliche Änderungen mit sich. So sind beispielsweise Nadelbäume ab einem Stammumfang von 100 cm in 1 m Höhe geschützt und Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm. Nicht unter die Satzung fallen Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss, Baumhasel und Esskastanie.
Nach wie vor ist es nicht erlaubt, Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder die charakteristische Krone zu verändern. Ebenfalls dürfen im Wurzelbereich keine Abgrabungen und Ablagerungen vorgenommen oder schädliche Stoffe ausgebracht werden.
Ausnahmen von den Regelungen der neuen Baumschutzsatzung sind in begründeten Fällen möglich. Beispielsweise, wenn ein Baum krank und nicht mehr verkehrssicher ist oder er andere geschützte Bäume beeinträchtigt. Damit Kassel weiterhin eine grüne Stadt bleibt, ist für jeden gefällten Baum ein Ersatzbaum mit einem Mindeststammumfang von 12 cm zu pflanzen. Falls eine Ersatzpflanzung aus Platzgründen nicht möglich sein sollte, kann eine Ausgleichzahlung geleistet werden.
Anträge zum Fällen eines Baumes oder für baumpflegerische Maßnahmen, die über die normale Kronenpflege hinaus gehen, können über die Internetseite der Stadt Kassel heruntergeladen werden. Die sog. „Genehmigung von Maßnahmen an geschützten Bäumen“ sowie weitere Informationen zur Baumschutzsatzung finden Interessenten unter folgendem Link: http://www.stadt-kassel.de/cms05/dienstleistungen/029718/index.html
Darüber hinaus ist das Formular im Rathaus und beim Umwelt- und Gartenamt in der Bosestraße 15 erhältlich.
Fachkundige Mitarbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde beraten gerne zu allen Fragen rund um den Baumschutz und sind für die Antragsbearbeitung verantwortlich: Michaela Ruhr-Lotze (Tel. 0561 787-3150) und Uta Sarrazin (Tel. 0561 787-6236).
Der Text der neuen Baumschutzsatzung ist im Internet unter http://www.kassel.de/imperia/md/content/cms04/umweltportal/stavob_flaechen/infoukarten/baumschutzsatzung_neufassung_2008.pdf als Datei zum Herunterladen zu finden. Fragen dazu beantwortet gerne Jörg Schüßler (Tel. 0561 787-3153).
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