Bieterwettbewerb Unterhaltungsvertrag für Straßen- und Kanalbauarbeiten- (Nr. 26/2008) in Herten

23.07.2008 | Herten

Anträge auf Teilnahme bis 11.08.2008 möglich

Der Zentrale Betriebshof Herten beabsichtigt - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien - eine beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnehmerwettbewerb gem. VOB-A § 3 Abs.3 (2) für den Unterhaltungsvertrag für Straßen- und Kanalbauarbeiten im Stadtgebiet Herten durchzuführen.

Die Leistungen werden in zwei Lose unterteilt:
Los 1: Leistungen im Zusammenhang mit dem Straßenoberbau sowie Stundenlohnarbeiten und Materiallieferungen.
Los 2: Leistungen im Bereich Kanalbau.
Vorgesehen ist eine Losweise Vergabe an insgesamt 6 Unternehmen, wobei das Los 1 separat vergeben werden kann. Los 2 kann nur in Verbindung mit Los 1 vergeben werden. Der Jahresvertrag soll zunächst für zwei Jahre, mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr abgeschlossen werden. Das zu erwartende Auftragsvolumen beträgt im Bereich Unterhaltung Straßenbauarbeiten 200.000 € per anno und im Bereich Kanalbauarbeiten 150.000 € per anno.

Die Anträge auf Teilnahme sind bis spätestens 11.08.2008, 11:00 Uhr beim Zentralen Betriebshof Herten – ZBH Zentrale Submissionsstelle – Raum C3, Zum Bauhof 5 45701 Herten unter dem Stichwort "Bieterwettbewerb Unterhaltungsvertrag für Straßen- und Kanalbauarbeiten- (Nr. 26/2008)" einzusenden.

  • Die Anträge sind in deutscher Sprache zu verfassen.
  • Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird spätestens am 29.08.2008 verschickt.
  • Mit der Auftragsannahme ist eine Sicherheitsleistung von jedem Auftragnehmer für eventuelle Mängelbeseitungen in Höhe von 5.000 € zu leisten.
  • Die Abrechnung der Bauleistungen erfolgt gem. VOB.
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zur Beurteilung der Eignung einzureichen. Die Nachweise (Originale/ Kopien) dürfen nicht älter sein als drei Monate. Im Zuge einer Auftragserteilung sind die Nachweise jährlich zu aktualisieren. Sollten die aufgeführten Unterlagen nicht beigebracht werden, wird der Bieter aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
    • Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
    • Bescheinigung in Steuersachen
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23.07.2004 (BGBl. S. 1842 ff).
    • Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG
    • Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister des Firmensitzes (z.B. Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer etc.)
    • Eigenerklärung darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 8 Nr5 Abs.1a VOB/A).
    • Fragenkatalog zur Beurteilung des Bieters / Bewerbers, ist beim ZBH anzufordern.
    • Referenzen: Unterhaltungsarbeiten für andere Kommunen.

Der Bieter muss darüber hinaus folgende Kriterien sicherstellen:
• Der Bieter sichert zu, dass er im Schadensfall kurzfristig (spätestens 1,0 Std. nach Anforderung), gegebenenfalls auch an Sonn- und Feiertagen, mit den Sicherungs- und Bauarbeiten im Stadtgebiet Herten beginnen kann.
• Der Bieter sichert eine ganzjährige Verfügbarkeit zu. Betriebsbedingte Ausfallzeiten (wie Betriebsferien) sind nicht zugelassen.
• Die Vergabe von Bauleistungen an Sub- und Nachunternehmer ist nicht zugelassen. Ausgenommen sind: Gussasphalt-, Fräs- und Verkehrssicherungsarbeiten.

Nebenangebote werden nicht zugelassen. Die Schutzgebühr für den Fragenkatalog beträgt 4,50 EURO. Sie ist an den Zentralen Betriebshof Herten -ZBH- auf dessen Konto-Nr. 50 053 669 bei der Sparkasse Vest Recklinghausen (Bankleitzahl 426 501 50) einzuzahlen mit dem Vermerk: Öffentl. Teilnahmewettbewerb Unterhaltungsvertrag Tiefbau (Nr. 26/2008)

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