30. Juli 2008. Die Stadt Kassel wird der Empfehlung des Hessischen Sozialministeriums in Bezug auf den Nichtraucherschutz folgen und das Rauchen in Einraumkneipen unter 75 Quadtratmetern tolerieren. Voraussetzung ist, dass es sich um Einraumkneipen handelt, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, Jugendlichen unter 18 Jahren kein Zutritt gewährt wird und die Gaststätte als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute eine Entscheidung zu den Nichtrauchergesetzen der Länder Baden Württemberg und Berlin gefällt hatte, wurde den Ordnungsämtern der Kommunen diese Übergangsregelung vom Hessischen Sozialministerium empfohlen, da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Konsequenzen für den Nichtraucherschutz in Hessen habe.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern Baden-Württemberg und Berlin auferlegt, den Nichtraucherschutz bis zum 31. Dezember 2009 neu zu regeln. Das Hessische Sozialministerium hat heute darauf hingewiesen, dass bis dahin die Übergangsregelung gelten soll.
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