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Magdeburg, 05. August 2008
Magdeburg bereitet Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit vor

Magdeburg.

 

Nach den guten Erfahrungen mit einem Alkoholverbot am Hasselbachplatz bereitet die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts jetzt eine „Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit“ vor. Derzeit liegt der Entwurf zur Genehmigung im Landesverwaltungsamt. Danach muss der Stadtrat entscheiden. Die Gefahrenabwehrverordnung soll zum Jahresbeginn 2009 in Kraft treten.

 

„In Magdeburg gibt es derzeit ca. 40 Treffpunkte, an denen regelmäßig Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken wird“, weiß Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz. „Dazu gehören auch Privatgrundstücke, insbesondere Einkaufsmärkte.“ Der Stadtordnungsdienst und die Polizei schreiten ein, wenn es zu erheblichen Belästigungen der Allgemeinheit kommt.

 

Als besonders neuralgischer Punkt hatte sich in der Vergangenheit  der Bereich um den Hasselbachplatz erwiesen, weshalb die Stadt Magdeburg dort erstmals im Februar 2008 ein Alkoholkonsumverbot erlassen hatte. „Unsere Erfahrungen aus der Umsetzung des Alkoholverbots am Hasselbachplatz belegen, dass bei entsprechendem Kontrolldruck eine deutliche Entspannung der Situation erreicht werden kann“, fasst Holger Platz die Erfahrungen zusammen. „Insgesamt kann ein Alkoholkonsumverbot als geeignetes Mittel zur Regulierung der negativen Begleiterscheinungen des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit wie Lärm, Verunreinigungen, Belästigung und Gefährdung anderer Personen, eingeschätzt werden, wenn damit eine kontinuierliche Überwachungstätigkeit einhergeht.“

 

Das Alkoholkonsumverbot im Bereich Hasselbachplatz ist bis Jahresende 2008 befristet. Um die mit dem öffentlichen Alkoholkonsum bestimmter Gruppen verbundenen negativen Begleiterscheinungen auf Dauer zu unterbinden, will die Stadt Magdeburg zum 1. Januar 2009 eine Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit erlassen. „Dabei wollen wir in zwei Stufen gegen den ausufernden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorgehen“, kündigt Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter an. In der ersten Stufe soll „das Lagern oder dauerhafte Verweilen auf Straßen und öffentlichen Anlagen außerhalb konzessionierter Freischankflächen in Verbindung mit Alkoholkonsum, untersagt werden, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu beeinträchtigen“.

 

 

 

 

In einem zweiten Schritt will die Stadt „auf ausgewählten Plätzen, außerhalb konzessionierter Freischankflächen, den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagen“. Derartige Verbote sollen zunächst für den Bereich um den Hasselbachplatz und den Willy-Brandt-Platz (Bahnhofsvorplatz) gelten.

 

„Der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung versetzt uns in die Lage, Zuwiderhandlungen gegen die Verbote als ordnungswidrig zu ahnden“, so Holger Platz. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.  

 

Die Gefahrenabwehrverordnung soll zunächst auf zwei Jahre befristet erlassen werden, um die dann gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und über eine Fortsetzung in Abstimmung mit der Polizei entscheiden zu können. Sofern das Landesverwaltungsamt den jetzt eingereichten Entwurf genehmigt, kann der Stadtrat im Herbst über den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit entscheiden. Perspektivisch will die Stadt durch Einsatz von „Sucht-Streetworkern“ auf Personen einwirken, die in der Öffentlichkeit wiederholt und massiv Alkohol zu sich nehmen, um Suchtgefährdungen einzudämmen. 

 

 

Hintergrund

Die Zahl der Jugendlichen, die wegen Alkoholmissbrauchs in Kliniken kommen, hat sich in Deutschland seit 1990 mindestens verdoppelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind 2005 rund 19.400 Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren mit der Diagnose „akute Alkoholintoxikation“ stationär in Krankenhäusern behandelt worden. Dies waren mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2000 und entspricht einem halben Prozent dieser Bevölkerungsgruppe. Rund 20 Prozent aller Jugendlichen konsumieren Alkohol in problematischer Weise. Diese Gruppe zeigt auch ein deutlich erhöhtes Maß an gewalttätigem Verhalten. Das ist das Resultat einer europaweiten Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) aus dem Jahre 2006.

 

Die Kriminalstatistiken des Jahres 2007 für Deutschland zeigen sogar, dass in manchen Bundesländern bei jeder zweiten Gewalttat, die von Jugendlichen begangen wurde, Alkohol im Spiel war.

 

Bereits 1996 hat das Netzwerk Psychologische Suchtforschung nicht nur bei Jugendlichen sondern allgemein festgestellt, dass für die Wissenschaft der enge räumliche und zeitliche Zusammenhang zwischen Alkoholtrinken, insbesondere Alkoholintoxikation, und übermäßig aggressivem Verhalten als hinlänglich bewiesen gilt. Von allen psychoaktiven Drogen ist Alkohol am häufigsten mit Gewalt assoziiert, wohl allein schon aufgrund der großen Verbreitung und des Alltagskonsums durch viele Menschen.

 

Der Einfluss des Alkohols auf das Gewaltverhalten einzelner Menschen kann vereinfachend als risikohaft auslösender und erleichternder (damit auf jeden Fall begünstigender) Faktor angesehen werden, keinesfalls jedoch als alleinige Ursache. Bei dieser wohl häufigsten Form des Zusammenhangs werden Suchtmittel als Katalysatoren, Erleichterer, Beschleuniger oder Auslöser ("trigger") von Gewaltakten angesehen, wobei anzumerken ist, dass der Auslöser meist nicht identisch mit der Ursache eines Verhaltens ist. Diese Auslösung geschieht am ehesten, wenn die Rauschmittel lösgelöst von kulturell überlieferten Ritualen in missbräuchlicher Art konsumiert werden. Viele der heutzutage weit verbreiteten Alkoholkonsumstile (z.B. in jugendlichen Gruppen, bei Kneipen- und Diskobesuchen) zielen auf die stimmungs- und verhaltensverändernde Wirkung des Alkohols und begünstigen aggressive Verhaltensweisen, z.B. aufgrund der schnell eintretenden Intoxikation oder der mit dem Trinken bei den Gruppenmitgliedern verbundenen Erwartungen. Bisweilen ergibt sich dadurch eine Aggressionseskalation, die so ohne Suchtmittel unmöglich oder zumindest unwahrscheinlicher wäre.

 

Derart unsoziale Verhaltensweisen und Anzeichen  physischen Verfalls führen insbesondere in Städten zu sozialen Konflikten und beeinträchtigen das subjektive Sicherheitsgefühl der Stadtbevölkerung. Deshalb wird derzeit deutschlandweit intensiv diskutiert und teilweise bereits in der Praxis umgesetzt, ausgewählte Plätze oder Aufenthaltsorte in der Stadt mit einem generellen Alkoholverbot zu versehen, damit es erst gar nicht zu den unerwünschten Begleiterscheinungen kommt. Beispiele dafür sind Bonn, Freiburg im Breisgau und Nordhausen, die durch entsprechende Verordnungen ein Alkoholkonsumverbot für bestimmte Plätze erlassen haben. Dabei handelt es sich stets um besondere öffentliche Plätze mit hervorgehobener Bedeutung für eine Stadt, weil sich dort unterschiedlichste Alters- und Interessengruppen (z.B. auch Kinder, Jugendliche, Touristen, unbeteiligte Fußgänger, anliegenden Gewerbetreibende) aufhalten. Auch ist es nicht üblich, dass auf solchen Plätzen Alkohol getrunken wird. dafür stehen die anliegenden Gaststätten oder konzessionierten Freischankflächen zur Verfügung.

 

 



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Stadt Magdeburg
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