Ab August neue Beschilderungen für den „Ruhenden Verkehr“ in der Innenstadt
Magdeburg.
Um dem unterschiedlichen Bedarf von Bewohnern, Gewerbetreibenden und Gästen nach Stellplätzen besser gerecht zu werden, wird das Tiefbauamt in den kommenden Wochen in der Innenstadt die Parkbereiche neu strukturieren. Unter Berücksichtigung der vom Stadtrat beschlossenen Parkraumbewirtschaftung soll vor allem sichergestellt werden, dass ausreichend Parkflächen für Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert sind. Ab August werden zunächst im südlichen Stadtzentrum neue Schilder auf die geänderten Nutzungen hinweisen.
Im Bereich zwischen Danzstraße, Schleinufer, Geißlerstraße und Bahnhofstraße werden bis Ende August drei Verkehrszeichenkombinationen installiert, die sich auf dem ersten Blick sehr ähneln, aber unterschiedliche Bedeutungen aufweisen. Durch die Kombination unterschiedlicher Zusatzschilder wird dort die Parkplatznutzung in Abhängigkeit vom Anteil an Gewerbeeinrichtungen, wie z.B. Kneipen, Geschäfte bzw. dem Stellplatzbedarf der Bewohner geregelt.
Folgende Zusatzschilder zum bekannten weißen „P“ auf blauem Grund (Parken) werden künftig eingesetzt:
Parkbereich mit Parkscheinautomat
Mit der 1. Verkehrszeichenkombination – „Parkbereich mit Parkscheinautomat“ - werden Straßen mit einem relativ hohen gewerblichen Nutzungsanteil, z.B. Breiter Weg, Sternstraße, Liebigstraße, beschildert. Am Tage gilt dort Gebührenpflicht für alle und nachts ist das Parken für jedermann gebührenfrei.
Bewohner dieser Straßen mit Bewohnerparkausweis parken gebührenfrei in den mit der Verkehrszeichenkombination 2 beschilderten Straßen ihres jeweiligen Bewohnerparkgebietes.
Mischnutzung mit Bewohnerbevorrechtigung
Mit der 2. Verkehrszeichenkombination – tagsüber Mischnutzung/nachts nur Bewohner - werden Straßen beschildert, in denen die Stellplätze überwiegend von Bewohnern genutzt werden. Die Zusatzschilder regeln, dass die Stellplätze während der Bewirtschaftungszeit für Bewohner mit Bewohnerparkausweis gebührenfrei genutzt werden können und außerhalb der Bewirtschaftungszeit ausschließlich für sie reserviert sind. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen in der auf dem unteren Zusatzschild angegebenen Zeit mit Parkschein parken.
Mischnutzung
Mit der 3. Verkehrszeichenkombination – Mischnutzung - werden Bereiche beschildert, in denen sich Bewohner und Kunden für Gewerbetreibende bzw. Geschäfte die Parkflächen teilen. Während der angegebenen Zeiten sind die Stellplätze gebührenpflichtig, Bewohner mit gültigem Parkausweis parken gebührenfrei. Da außerhalb der Bewirtschaftungszeit in den so beschilderten Straßen nur unwesentlich mit konkurrierendem Parkdruck durch Besucher von Restaurants/Kneipen gerechnet wird, ist das Parken außerhalb der Bewirtschaftungszeit für alle frei.
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