Kreis Steinfurt. Mit Start des neuen Schuljahrs beginnt für viele Schülerinnen und Schüler ein neuer Abschnitt ihrer Ausbildung. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Steinfurt rät den jungen Frauen und Männern, frühzeitig BAföG zu beantragen.
Alle Berechtigten können sich in diesem Jahr über spürbare Verbesserungen freuen, denn alle Bedarfssätze und Freibeträge werden deutlich angehoben.
Die Bedarfssätze steigen um zehn Prozent, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um acht Prozent. Der Förderungshöchstsatz beträgt dann 643 Euro.
„Dies ist eine der umfassendsten Erhöhungen seit Bestehen des BAföG“, erklärt Hans-Jürgen Kösters, beim Kreis Steinfurt als Sachgebietsleiter für das BAföG zuständig. Neu ist auch, dass ein Nebenverdienst der Auszubildenden bis zu 400 Euro brutto anrechnungsfrei bleibt und nicht zu einer Kürzung der Ausbildungsförderung führt.
Auszubildende mit Kindern werden jetzt durch einen Kinderbetreuungszuschlag stärker unterstützt. Dieser wird zusätzlich zum Grundbedarf berücksichtigt und beträgt 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind. Schließlich können jetzt auch Auszubildende mit Migrationshintergrund leichter als bisher nach dem BAföG gefördert werden.
Hans-Jürgen Kösters erwartet, dass durch die Neuerungen noch mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung erhalten. „Wie in jedem Jahr sind dabei nach den Ferien längere Bearbeitungszeiten leider unumgänglich“, so Kösters.
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind zahlreiche schulische Ausbildungen ab der Klasse 10 förderungsfähig (die gymnasiale Oberstufe jedoch in der Regel nicht). Nicht förderungsfähig sind betriebliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Übrigens muss das BAföG an Schülerinnen und Schüler als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.
Wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, hängt die Höhe der Leistung wesentlich vom Einkommen der Eltern ab. Dabei spielen der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine entscheidende Rolle. Maßgebend für Anträge im Jahr 2008 ist das Elterneinkommen des Jahres 2006. Unter Umständen kann BAföG auch „elternunabhängig“ gewährt werden, falls vorher bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde oder eine längere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung sind in der Kreisverwaltung in Tecklenburg, Landrat-Schultz-Straße 1, Telefon 05482/ 70–3511 bis 70–3519, zu erreichen und beraten Interessierte persönlich oder telefonisch. Weitere Information gibt es auch im Internet: www.kreis-steinfurt.de oder www.bafoeg.bmbf.de.