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Magdeburg, 19. August 2008
Kommunal-Kombi schafft neue Arbeitsplätze in Magdeburg
Neues Förderprogramm für Langzeitarbeitlose

Magdeburg.

Im Dezember 2007 hat der Bund das Programm „Kommunal-Kombi“ aufgelegt, mit dem sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Regionen mit besonders hoher Langzeitarbeitslosigkeit gefördert werden können. In Magdeburg könnten bis Ende 2009 bis zu 1.775 Arbeitsplätze entstehen, die für max. drei Jahre gefördert werden. Aktuell wird aufgrund der geringen Landes- und Bundesförderung für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten nur die Einrichtung von 200 bis 500 Plätzen erwartet.

 

„Durch das Bundesprogramm Kommunal-Kombi werden zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Magdeburg geschaffen, die den Menschen nach langer Arbeitslosigkeit Perspektiven geben und die Beschäftigungsfähigkeit wieder herstellen oder erhöhen“, begrüßt Magdeburgs Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Beate Bröcker die neuen Fördermöglichkeiten. „Durch diese neuen Arbeitsplätze werden  Hilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt verringert und der Stadthaushalt auf diese Weise entlastet.“

 

Voraussetzung für die finanzielle Förderung des Bundes ist, dass es sich um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze handelt. Damit scheidet eine Beschäftigung im privatwirtschaftlichen Bereich aus. Stellen werden vor allem im sozialen und kulturellen Bereich entstehen (z. B. zusätzliche Unterstützung von Älteren, Kindern und Jugendlichen; Mitarbeit in Museen oder bei Ausstellungen). Die Arbeitsplätze sind auf maximal drei Jahre befristet und die wöchentliche Arbeitszeit soll 30 Stunden betragen. Gezahlt wird ein tarifliches oder ein für vergleichbare Arbeiten ortsübliches Arbeitsentgelt. Die Stellen müssen mit Beziehern von Arbeitslosengeld II besetzt werden, die mindestens 24 Monate arbeitslos gemeldet sind und seit mindestens 12 Monaten Arbeitslosengeld II erhalten.

 

Durch das Bundesprogramm werden nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 800 EUR pro Monat pro Beschäftigten ab 50 Jahre gezahlt. Ergänzend wird das Land Sachsen-Anhalt  die Arbeitgeber mit 220 EUR und die Landeshauptstadt mit 75 EUR pro Beschäftigten und Monat unterstützen. Da das Land nur ca. 200 Stellen mitfördert, wird das Bundeskontingent von bis zu 1.775 Arbeitsplätze aufgrund des dann sehr hohen Eigenanteils von über 330 EUR monatlich von den Arbeitgebern voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden.

 

Finanziert wird der Eigenanteil der Stadt aus den eingesparten Kosten der Unterkunft, da die geförderten Arbeitnehmer ihre Unterkunftskosten aus eigenem Arbeitseinkommen tragen können oder gegebenenfalls Anspruch auf Wohngeld haben. Sofern der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt, dass die zur Kofinanzierung des Programms „Kommunal-Kombi“ erforderlichen Mittel aus den Kosten für Unterkunft gedeckt werden, werden noch in diesem Jahr die ersten geförderten Arbeitsplätze eingerichtet.

 

Für Rückfragen steht Wilfried Wrensch vom Bereich Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung unter Tel.: 540-3239 zur Verfügung.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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39104 Magdeburg
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