Kreis Steinfurt. Ist ein Heizölbehälter undicht, kann dies für den Hauseigentümer höchst unangenehm und teuer werden: Auslaufendes Öl muss aufwändig aufgenommen und entsorgt werden, es stinkt im ganzen Haus nach Heizöl. Im schlimmsten Falle sind auch Erdboden und Grundwasser verschmutzt. Das zieht erhebliche Kosten nach sich.
Das Umweltamt des Kreises Steinfurt weist darauf hin, dass Eigentümer für alle Schäden durch auslaufendes Heizöl haften. Bei Prüfungen von Heizöltanks im gesamten Kreisgebiet haben Sachverständige festgestellt, dass viele Tanks, insbesondere ältere, erhebliche Mängel aufweisen.
„Eine Instandsetzung älterer Tanks ist deshalb nicht nur ein wichtiger Beitrag für die Umwelt, sondern liegt ganz und gar auch im Interesse jedes Eigentümers“, so Antonius Schulze Elfringhoff, Leiter des Umweltamtes.
Wenn die Gefahr besteht, dass Heizöl durch den Betonfußboden gesickert ist, folgen Bohrungen, um den Schaden für die Umwelt zu ermitteln, und möglicherweise aufwändige Sanierungsmaßnahmen. Geringste Mengen Heizöl können bekanntermaßen große Mengen an Grundwasser verseuchen.
Die Überprüfung im Kreis zeigte, dass mehr als 80 Prozent der noch nie geprüften Tanks mehr oder weniger große Mängel haben. Die häufigsten Schwachstellen dieser meist aus den 60er und 70er Jahren stammenden Heizölbehälteranlagen sind beispielsweise die fehlende oder schadhafte ölbeständige Beschichtung des Auffangraumes und oft auch der rissige Putz unter der Beschichtung. Oft sind es auch Antihebersicherungen und Grenzwertgeber, die fehlen oder falsch eingebaut sind. Das Umweltamt empfiehlt allen Eigentümern von Heizöltanks, den Tank von einer Fachfirma oder einem Sachverständigen überprüfen zu lassen, auch wenn keine Prüfungspflicht besteht.
Alle Betreiber von prüfpflichtigen Heizöltanks, die noch nicht geprüft wurden, bittet das Umweltamt, ihrer Pflicht nachzukommen und einen anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen. Geprüft werden muss jeder Tank, der nach Herstellerangaben mehr als 10.000 l fassen kann (in Wasserschutzgebieten 5.000 l) oder wenn Tank oder ölführende Leitungen unterirdisch sind, also außerhalb von Gebäuden liegen.
Weitere Informationen und ein Faltblatt zu den technischen Anforderungen gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de (Suchbegriff „Heizöl“) oder beim Umweltamt des Kreises, Telefon 02551/ 69-2545 oder 05482/ 703345.