Kreis Steinfurt. Das KfW-Programm „Gründercoaching Deutschland“ bezuschusst junge Unternehmen, die sich von einem Coach beraten und begleiten lassen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten. Dabei werden höchstens 400 € pro Beratungstag gezahlt. Der Zuschuss beläuft sich auf höchstens 3.000 € je Beratungsvorhaben.
Die Wirtschaftsförderung des Kreises Steinfurt weist nun darauf hin, dass zum 1. Oktober ein neuer Baustein eingeführt wird: ein Zuschuss für Gründungen aus Arbeitslosigkeit. Gründerinnen und Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten, können einen Zuschuss beantragen, wenn sie im ersten Jahr ihrer Gründungszeit externe Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt für diesen Fall sogar 90 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Pro Tagewerk werden maximal 720 € als Zuschuss gewährt. Der gesamte Zuschuss kann höchstens 3.600 € betragen.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können diese besondere Förderung beantragen, wenn sie ein Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten. Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit zukünftig stärker gefördert als andere Gründungen.
Eine wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist, dass vor der Antragstellung noch kein Beratungsvertrag unterschrieben und die Beratung nicht begonnen wurde. Der Antrag für das bundesweit geltende Gründercoaching Deutschland ist bei einem zugelassenem Regionalpartner zu stellen. Regionalpartner für den Kreis Steinfurt ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Steinfurt (WESt). Weitere Informationen zu diesem Programm und zu Fördermöglichkeiten für Gründer und ältere Unternehmer erhalten Interessierte unter Telefon 02551 / 69-2700 oder unter Email: post@westmbh.de.