
Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes überprüfen bis Ende September die Impfausweise der Schüler auf Vollständigkeit. Sollte die Durchsicht einen fehlenden oder fraglichen Impfschutz ergeben, wird dem Kind eine entsprechende Überweisung für den behandelnden Kinder- bzw. Hausarzt ausgehändigt. Eine Impfung durch das Gesundheitsamt selbst erfolgt nicht. Nur bei vollständiger Vorlage der Impfpässe der Kinder ist eine lückenlose Überprüfung des Impfschutzes möglich. Das Gesundheitsamt bittet deshalb die Erziehungsberechtigten, die Impfausweise der Kinder bereit zu halten. Sollten die Ausweise beispielsweise durch einen Umzug verloren gegangen sein, stellen die Kinder- bzw. Hausärzte Duplikate aus.
Eine Vervollständigung des Impfschutzes ist Voraussetzung dafür, dass nach dem Auftreten von Masernerkrankungen in einer Gemeinschaftseinrichtung Kinder nicht wegen einer fehlenden Mumps/Masern/Röteln-Impfung vom Besuch ausgeschlossen oder betroffene Einrichtungen sogar vorübergehend geschlossen werden müssen.
Bei den Masern handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die zu erheblichen Komplikationen wie Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung führen kann. Keinesfalls handelt es sich um eine harmlose „Kinderkrankheit“.