Finanzamtsprechstunde aus der Sommerpause zurück

22.09.2008 | Herten

Ab 2. Oktober wieder Beratungen im Rathaus

Das Finanzamt Marl bietet den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten nach der Sommerpause wieder regelmäßige wöchentliche Sprechstunden im Rathaus, Zimmer 65 (EG) an. Erster Sprechtag ist Donnerstag, 2. Oktober, von 13 bis 16 Uhr.

Immer montags und donnerstags, jeweils zwischen 13 und 16 Uhr haben die Bürgerinnen und Bürger dann wieder die Möglichkeit, allgemeine steuerliche Auskünfte einzuholen und beispielsweise Einkommensteuererklärungen oder Anträge auf Lohnsteuerermäßigung (z.B. wegen Eintrag eines Freibetrages oder eines Kindes über 18 Jahre) abzugeben.

Um eine zügige Abwicklung sicherzustellen, bittet das Finanzamt darum, die Steuererklärungen bzw. Anträge sorgfältig vorzubereiten und bereits vollständig ausgefüllt mitzubringen. Bei Eheleuten sind die Vordrucke von beiden Ehegatten zu unterschreiben, auch wenn nur ein Ehegatte zur Sprechstunde erscheint. Belege und sonstige Nachweise (wie z.B. Kopie der Lohnbescheinigung, Rentenbezugs-/ Leistungsmitteilungen usw.) sollten vollzählig und geordnet mitgebracht werden, damit Einzelbelege auf Wunsch des Finanzamtes schnell herausgefunden werden können. Selbstverständlich hält das Finanzamt auch gängige Vordrucke bereit.


Ergänzende Hinweise zur Einkommensteuererklärung 2007

  • Bei sog. „haushaltsnahen Dienstleistungen“ oder auch Handwerkerrechnungen z.B. für Renovierungen müssen die Rechnung und der Überweisungsbeleg eingereicht werden. Barzahlungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Auch für Kinderbetreuungskosten benötigt das Finanzamt die Rechnung und den Überweisungsbeleg. Auch hier werden Barzahlungen nicht anerkannt (erst ab dem Veranlagungszeitraum 2008 wird es hierzu Änderungen geben).
  • Vermieter müssen (wie im Vorjahr) eine „Anlage V“ pro Objekt (Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Einliegerwohnung) einreichen und diese mit dem sog. „Einheitswert-Aktenzeichen“ versehen. Diese Nummer kann der Bürger entweder dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes oder dem Grundsteuerbescheid der jeweiligen Gemeinde entnehmen. Eine Bearbeitung der Steuererklärung ist für das Finanzamt nur mit dieser „EW-Nummer“ möglich.
  • Das für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gezahlte Elterngeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, aber es unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt. Daher sollte auch eine Kopie des Bescheids über das erhaltene Elterngeld beigefügt sein.
  • Ab 2007 gilt der vereinfachte Spendennachweis (Bareinzahlungsbeleg, Buchungsbestätigung des Kreditinstituts) bis zu einem Betrag von 200 € (vormals 100 €).
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden nur noch berücksichtigt, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Arbeitnehmers darstellt.

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de