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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 23.09.2008
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Stadt Iserlohn fördert Wohneigentum für Familien Ab sofort können also Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, die den Kauf oder Bau einer Eigentumswohnung oder eines Hauses planen bzw. nach dem 1. Mai 2008 bereits getätigt haben, einen Antrag auf Förderung stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Für jedes minderjährige Kind wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gewährt. Die maximale Förderung beträgt 20.000 Euro pro Haushalt. Die Förderrichtlinien und die Anträge sind ab sofort erhältlich beim Ressort Planen, Bauen, Wohnen im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12. Sie können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de (Stichwort “Bauen & Wohnen”) heruntergeladen werden. Für Fragen und weitere Informationen zum Förderprogramm steht Ulrich Zimmer im Ressortbüro unter Tel. 02371/217-2912 gern zur Verfügung. Wer die familiären Voraussetzungen erfüllt, sollte mit seinem Antrag nicht lange warten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, wenn die bereitgestellten Mittel verbraucht sind. Für das Jahr 2009 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen über die Fortführung des Programms entschieden. |
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