Rathauspost für Schulanfänger

08. Oktober 2008. Für knapp 1.570 Kasseler Kinder beginnt am 25. August 2009 zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 „der Ernst des Lebens“. Weitere Jungen und Mädchen könnten zu diesem Termin auf Antrag eingeschult werden, teilte jetzt das städtische Schulverwaltungsamt mit.

Die Anmeldungen der schulpflichtig werdenden Kinder werden in diesem Jahr, insbesondere zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse und der dadurch einzurichtenden Sprachförderkurse beziehungsweise schulischen Vorlaufkurse, ab sofort in der zuständigen Grundschule entgegengenommen. Der genaue Anmeldetermin wird den Eltern rechtzeitig von der Schule mitgeteilt. Schulpflichtig werden zum 1. August 2009 die Jungen und Mädchen, die in der Zeit vom 2. Juli 2002 bis 1. Juli 2003 geboren wurden.

Auf schriftlichen formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulen können auch die Kinder, die nach dem 30. Juni 2009 das 6. Lebensjahr vollenden, in die zuständige Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben. Über die Anträge entscheidet nach Überprüfung und unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (gegebenenfalls Familienstammbuch) und das Benachrichtigungsschreiben mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten dieses Schreiben durch die Post, in dem die zuständige Schule zur Anmeldung auffordert. Sollte ein Schreiben bis Ende Oktober 2008 nicht eingegangen sein, so werden die Erziehungsberechtigten gebeten, sich telefonisch mit der nächstgelegenen Grundschule in Verbindung zu setzen, um einen Anmeldetermin zu vereinbaren.

Wird aus zwingenden Gründen von den Erziehungsberechtigten die Aufnahme ihres Kindes in eine andere als die für den Schulbezirk zuständige Schule gewünscht, so ist der zuständigen Schule ein formloser, begründeter Antrag vorzulegen. Die Schule wird den Antrag über die gewünschte Schule dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel vorlegen, das dann darüber entscheidet. Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger sind bei der Anmeldung vorzustellen. Auch körperlich oder geistig behinderte Kinder sind zunächst bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Eltern von sprach-, seh- und hörbehinderten Kindern können sich zusätzlich nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 22 33 7) in der Wilhelm-Lückert-Schule (Schule für Sehbehinderte, Schule für Hörgeschädigte, Sprachheilschule), Kassel, Gräfestraße 8, beraten lassen.

Die Einschulung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger findet am Dienstag, 25. August 2009, statt.

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