Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 13. Oktober 2008

Beratungszuschüsse für junge Unternehmen

Städtische Wirtschaftsförderung hilft bei Anträgen zum "Gründercoaching"

Bocholt (pd).

Der Bund gewährt Zuschüsse für Unternehmensberatungen für junge Unternehmen nach dem Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD). Damit soll Unternehmensgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen ermöglicht werden, um den Erfolg von Existenzgründungen zu erhöhen. Zum 1. Oktober 2008 wurde das Förderprogramm um den Baustein „Zuschüsse für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“ ergänzt. Die Stadt Bocholt hilft bei der Abwicklung der Anträge.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Bocholt ist akkreditierter Regionalpartner des Gründercoachings und als solcher für die Entgegennahme und Abwicklung der Anträge zuständig. Ansprechpartner sind Anja Engenhorst (Tel. 02871/953398, E-Mail: anja.engenhorst@mail.bocholt.de) und Wendelin Knuf (Tel. 02871/953397, E-Mail: wendelin.knuf@mail.bocholt.de). Allgemeine Informationen auch unter www.bocholt.de und www.gruender-coaching-deutschland.de.

Seit Ende 2007 gibt es das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeiste Förderprogramm „GCD“, welches junge Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, in Anspruch nehmen können.

Zum 1. Oktober 2008 wurde das Förderprogramm um den Baustein „Zuschüsse für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“ ergänzt.

Gründer, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder III) beziehen, erhalten im Rahmen des neuen Programmbausteins im ersten Jahr eine besondere Förderung, und zwar bundesweit einen Zuschuss von 90% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.

Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft wie auch Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, 02871/953398 (Frau Engenhorst) oder 02871/953397 (Herr Knuf)