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Gericht empfiehlt dem Borromäus-Hospital Klagerücknahme

14. Oktober 2008

Dem Borromäus-Hospital wurde heute in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg nahegelegt, seine Klage gegen den Landkreis Leer zurückzunehmen. Das Borromäus-Hospital hatte im Juni 2007 den Landkreis Leer verklagt und geltend gemacht, dass der vom Kreistag im Dezember 2003 beschlossene Investitionszuschuss in Höhe von 10 Millionen Euro zu dem Umbau und der Erweiterung des Kreiskrankenhauses unzulässig gewesen sei. Gestützt auf diese Rechtsauffassung wurde vorrangig eine Rückabwicklung des Zuschusses gefordert.

Der letzte Bauabschnitt des Erweiterungsbaus des Kreiskrankenhauses in Leer an der Augustenstraße wurde vor rund zwei Wochen offiziell eingeweiht.

Das Borromäus-Hospital muss nun bis zum 29.Oktober entscheiden, ob es der Empfehlung des Gerichts folgen will.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

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