Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit wird künftig strenger sanktioniert
Neue Gefahrenabwehrverordnung ab Januar 2009
Magdeburg.
In Magdeburg gibt es derzeit eine ganz Reihe von Treffpunkten, an denen regelmäßig Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken wird. Dazu gehören auch Privatgrundstücke, insbesondere Einkaufsmärkte. „Das allein ist noch kein Grund, einzuschreiten“, stellt Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper klar. „Allerdings beobachten wir seit einigen Jahren, dass sich im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zunehmend Aggressionen entladen, Passanten angepöbelt sowie öffentliche Straßen und Plätze verunreinigt werden. Das zwingt uns, überall dort einzugreifen, wo durch den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit die allgemeine Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt werden oder Anwohner sich belästigt fühlen.“
Als besonders neuralgischer Punkt hatte sich in der Vergangenheit der Bereich um den Hasselbachplatz erwiesen, weshalb die Stadt Magdeburg dort erstmals im Februar 2008 ein Alkoholkonsumverbot erlassen hatte. „Unsere Erfahrungen aus der Umsetzung des Alkoholverbots am Hasselbachplatz belegen, dass bei entsprechendem Kontrolldruck eine deutliche Entspannung der Situation erreicht werden kann“, fasst Holger Platz die Erfahrungen zusammen. „Ein Alkoholkonsumverbot kann die negativen Begleiterscheinungen des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit wie Lärm, Verunreinigungen, Belästigung und Gefährdung anderer Personen, eindämmen wenn damit eine kontinuierliche Überwachungstätigkeit einhergeht.“ Das Alkoholkonsumverbot im Bereich Hasselbachplatz ist zunächst bis zum Jahresende 2008 befristet.
Um die mit dem öffentlichen Alkoholkonsum bestimmter Gruppen verbundenen negativen Begleiterscheinungen auf Dauer zu unterbinden, will die Stadt Magdeburg zum 1. Januar 2009 eine Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit erlassen.
„Dabei wollen wir in zwei Stufen gegen den ausufernden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorgehen“, kündigt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper an. In der ersten Stufe soll „das Lagern oder dauerhafte Verweilen auf Straßen und öffentlichen Anlagen außerhalb konzessionierter Freischankflächen in Verbindung mit Alkoholkonsum, untersagt werden, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu beeinträchtigen“, heißt es in §1 der Abwehrverordnung.
In einem zweiten Schritt will die Stadt auf ausgewählten Plätzen, außerhalb konzessionierter Freischankflächen, den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagen. Derartige Verbote sollen ab Januar 2009 für den Bereich um den Hasselbachplatz und den Willy-Brandt-Platz (Bahnhofsvorplatz) gelten.
Der für die Stadt sehr bedeutende Bahnhofsvorplatz ist seit 1999 ein polizeilicher und sicherheitsbehördlicher Schwerpunkt im Zusammenhang mit alkoholtrinkenden Personen. Dort treffen sich insbesondere Jugendgruppen mit Hunden, es gibt häufig Beschwerden aufgrund von Belästigungen, Bettelei, Verunreinigungen und wegen freilaufender Hunde. Allein in der Zeit vom 26. Mai bis 13. Juni 2008 hat der Stadtordnungsdienst auf dem Willy-Brandt-Platz rund 100 alkoholtrinkende Personen festgestellt. Dies ist zum Vergleich zu anderen Plätzen deutlich mehr. Außerdem wurden in dieser Zeit 23 Platzverweise erteilt. Für den Willy-Brandt-Platz soll deshalb ab Januar ein generelles Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit gelten. Die Kontrolle übernimmt der Stadtordnungsdienst.
Am Hasselbachplatz soll das Alkoholverbot dagegen auch künftig nur in den Abend- und Nachtstunden – von 18.00 bis 6.00 Uhr - gelten. Um die Kontrolle sicher zu stellen, wird die Stadt mit der Polizei eine Kooperationsvereinbarung abschließen. „Am Hasselbachplatz hat sich seit Februar – seitdem gilt dort ein Alkoholverbot - insbesondere das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner und Gastronomen deutlich erhöht“, zieht Holger Platz Bilanz. „Zudem ist das Müllaufkommen im öffentlichen Raum zurückgegangen. Dies gilt insbesondere für Glasscherben, Papier und weggeworfene Zigarettenkippen.“ Im Februar und März hatte die Polizei dort noch 46 bzw. 47 Platzverweise aufgrund des Alkoholverbotes erteilt, diese Zahl ist in den nachfolgenden Monaten deutlich zurückgegangen. Gleichwohl befürwortet die Polizei die Verlängerung des Alkoholverbotes in diesem Bereich, da der Hasselbachplatz weiterhin als ein Schwerpunktgebiet für „alkoholrelevante Straftaten“ gilt.
„Der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung versetzt uns in die Lage, Zuwiderhandlungen gegen die Verbote künftig als ordnungswidrig zu ahnden“, so Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die Gefahrenabwehrverordnung soll zunächst auf zwei Jahre befristet erlassen werden, um die dann gewonnenen Erfahrungen auszuwerten und über eine Fortsetzung in Abstimmung mit der Polizei entscheiden zu können. Perspektivisch will die Stadt durch Einsatz von „Sucht-Streetworkern“ verstärkt auf Personen einwirken, die in der Öffentlichkeit wiederholt und massiv Alkohol zu sich nehmen, um Suchtgefährdungen einzudämmen.
Hintergrund
Die Zahl der Jugendlichen, die wegen Alkoholmissbrauchs in Kliniken kommen, hat sich in Deutschland seit 1990 mindestens verdoppelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind 2005 rund 19.400 Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren mit der Diagnose „akute Alkoholintoxikation“ stationär in Krankenhäusern behandelt worden. Dies waren mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2000, und dies entspricht einem halben Prozent dieser Bevölkerungsgruppe. Rund 20 Prozent aller Jugendlichen konsumieren Alkohol in problematischer Weise. Diese Gruppe zeigt auch ein deutlich erhöhtes Maß an gewalttätigem Verhalten - so eine europaweite Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) aus dem Jahre 2006.
Die Kriminalstatistiken des Jahres 2007 für Deutschland zeigen sogar, dass in manchen Bundesländern bei jeder zweiten Gewalttat, die von Jugendlichen begangen wurde, Alkohol im Spiel war.
Bereits 1996 hat das Netzwerk Psychologische Suchtforschung nicht nur bei Jugendlichen sondern allgemein festgestellt, dass für die Wissenschaft der enge räumliche und zeitliche Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum, insbesondere Alkoholintoxikation, und übermäßig aggressivem Verhalten als hinlänglich bewiesen gilt. Von allen psychoaktiven Drogen ist Alkohol am häufigsten mit Gewalt assoziiert, wohl allein schon aufgrund der großen Verbreitung und des Alltagskonsums durch viele Menschen.
Der Einfluss des Alkohols auf das Gewaltverhalten einzelner Menschen kann vereinfachend als risikohaft auslösender und erleichternder (damit auf jeden Fall begünstigender) Faktor angesehen werden, keinesfalls jedoch als alleinige Ursache. Bei dieser wohl häufigsten Form des Zusammenhangs werden Suchtmittel als Katalysatoren, Erleichterer, Beschleuniger oder Auslöser ("trigger") von Gewaltakten angesehen, was nicht automatisch heißt, dass der Auslöser identisch mit der Ursache eines Verhaltens ist. Diese Auslösung geschieht am ehesten, wenn die Rauschmittel lösgelöst von kulturell überlieferten Ritualen in missbräuchlicher Art konsumiert werden. Viele der heutzutage weit verbreiteten Alkoholkonsumstile (z.B. in jugendlichen Gruppen, bei Kneipen- und Diskobesuchen) zielen auf die stimmungs- und verhaltensverändernde Wirkung des Alkohols und begünstigen aggressive Verhaltensweisen, z.B. aufgrund der schnell eintretenden Intoxikation oder der mit dem Trinken bei den Gruppenmitgliedern verbundenen Erwartungen. Bisweilen ergibt sich dadurch eine Aggressionseskalation, die so ohne Suchtmittel unmöglich oder zumindest unwahrscheinlicher wäre.
Derart unsoziale Verhaltensweisen und Anzeichen physischen Verfalls führen insbesondere in Städten zu sozialen Konflikten und beeinträchtigen das subjektive Sicherheitsgefühl der Stadtbevölkerung. Deshalb wird derzeit deutschlandweit intensiv diskutiert und teilweise bereits in der Praxis umgesetzt, ausgewählte Plätze oder Aufenthaltsorte in der Stadt mit einem generellen Alkoholverbot zu versehen, damit es erst gar nicht zu den unerwünschten Begleiterscheinungen kommt. Beispiele dafür sind Bonn, Freiburg im Breisgau und Nordhausen, die durch entsprechende Verordnungen ein Alkoholkonsumverbot für bestimmte Plätze erlassen haben. Dabei handelt es sich stets um besondere öffentliche Plätze mit hervorgehobener Bedeutung für eine Stadt, weil sich dort unterschiedlichste Alters- und Interessengruppen (z.B. auch Kinder, Jugendliche, Touristen, unbeteiligte Fußgänger, anliegende Gewerbetreibende) aufhalten. Auch ist es nicht üblich, dass auf solchen Plätzen Alkohol getrunken wird. dafür stehen die anliegenden Gaststätten oder konzessionierten Freischankflächen zur Verfügung.
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