26. Oktober 2008
Kreis Viersen
Der Kreis Viersen liegt innerhalb der Kontrollzone (150 Kilometer im Umkreis der Ausbruchsbetriebe). Die Kontrollzone umfasst fast das ganze Land Nordrhein-Westfalen (außer die Gebiete der Kreise Euskirchen, Siegen-Wittgenstein, Höxter und der kreisfreien Stadt Bonn) und den westlichen Teil des Landes Niedersachsen bis zum Gebiet der Stadt Bremen.
„Innerhalb des Gebietes dürfen die betroffenen Tierarten zwischen den Betrieben oder zum Schlachten transportiert werden, wenn die Tiere frei von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit sind“, sagt Dr. Helmut Theißen, Amtstierarzt des Kreises Viersen. Aus diesem Gebiet dürften grundsätzlich keine Wiederkäuer verbracht werden, teilt Theißen mit. Ausnahmen seien möglich, es müssten jedoch amtliche Gesundheitszeugnisse auf dem Transport mitgeführt werden. Die in freie Gebiete zu transportierenden Tiere und die Transportfahrzeuge sind außerdem mit zugelassenen Mitteln gegen Insekten zu behandeln, heißt es aus dem Kreishaus.
Seit dem Sommer 2006 sowie im Verlaufe des Jahres 2007 sind auch im Kreis Viersen insgesamt 145 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit - aber mit dem Serotyp 8 - festgestellt worden. Die wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Betriebe seien sehr hoch gewesen, sagt der Amtstierarzt. Zahlreiche Tiere hätten getötet werden müssen. . Seit Juni wurden die Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände gegen den Serotyp 8 schutzgeimpft. "Seitdem sind keine weiteren Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im Kreis Viersen festgestellt worden. Die Tiere sind jedoch nicht gegen den neuen in den Niederlanden diagnostizierten Serotyp geschützt. Im Falle der Einschleppung ist ein erheblicher Schaden für die hiesigen Bestände nicht auszuschließen“, erklärt Dr. Helmut Theißen.
Die Blauzungenkrankheit kann auf Menschen nicht übertragen werden. Auch der Verzehr von Lebensmitteln von eventuell infizierten Tieren könne nicht zu einer Krankheit bei Menschen führen, so Theißen. Die Übertragung von Tier zu Tier erfolge über blutsaugende Insekten.
Weitere Informationen über die Internetseite des Kreises Viersen (www.kreis-viersen.de) und den Internetseiten des Landes NRW. Auskünfte erteilt das Veterinäramt des Kreises Viersen unter den Telefonnummern 02162/39-1311, -1312 und -1314.
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Theißen, Dr. Helmut
Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Theißen, Dr. Helmut
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Kreis Viersen - Der Landrat
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