Kreis Steinfurt. Die gute wirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat im Kreis Steinfurt zu einem spürbaren Arbeitskräftebedarf geführt. Fachkräfte werden rarer. Notwendig ist daher die Konzentration dieser Spezialisten auf ihre Kernaufgaben. Helfertätigkeiten können in einem gewissen Umfang von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen werden. Hier setzt der Kombilohn an. Der im Gesetz „Beschäftigungszuschuss“ oder „JobPerspektive“ genannte Kombilohn eröffnet auch für Unternehmen der Privatwirtschaft die Möglichkeit, die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell fördern zu lassen.
Die JobPerspektive spricht Arbeitgeber an, die auf der einen Seite betriebswirtschaftliche Überlegungen in ihre Personalentscheidungen einbeziehen, auf der anderen Seite auch soziales Engagement gegenüber der Gemeinschaft wahrnehmen möchten. Der Kreis Steinfurt unterstützt mit der Kombilohnförderung daher Unternehmen, die langzeitarbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive, die JobPerspektive, bieten.
Eine Förderung nach dem Kombilohn-Modell können Unternehmer erhalten, die einem langzeitarbeitslosen Menschen mit Vermittlungshemmnissen die Möglichkeit geben, im Unternehmen zu arbeiten. Der Arbeitsplatz muss zusätzlich sein. Die Beschäftigung ist tariflich oder ortsüblich zu vergüten. Der Kreis Steinfurt fördert Beschäftigungsverhältnisse, die einem Stundenlohn im Korridor zwischen sechs Euro und 9,50 Euro entsprechen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit des Menschen, der eingestellt werden soll, und den konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes. Damit das Kombilohnmodell einfach und unbürokratisch zu handhaben ist, hat der Kreis Steinfurt zwei Förderstufen festgelegt. In der ersten Förderstufe werden 50 Prozent der Arbeitgeberkosten finanziert; bei Menschen, die der zweiten Förderstufe zuzuordnen sind, werden 75 Prozent der Arbeitgeberkosten vom Kreis Steinfurt übernommen.
Die Förderung wird zunächst für maximal 24 Monate bewilligt. Nach Ablauf der ersten 24 Monate kann im Einzelfall die Förderung unbefristet fortgeführt werden.
Grundsätzlich kommen alle Tätigkeitsfelder für die Kombilohnbeschäftigten in Betracht. Grenzen werden lediglich durch die vorhandene Qualifizierung und die Bemessungsgrundlage für die finanzielle Förderung gezogen. Typische Tätigkeitsfelder sind Werkstatt- und Montagehelfer, Tankstellenhelfer, Hausmeisterhelfer und landwirtschaftliche Helfer.
Unternehmer, die an diesem Modell interessiert sind, setzen sich vor Ort mit der GAB (Gemeinsam für Arbeit und Beschäftigung) in Verbindung. Die GAB ist eine kreiseigene Anstalt des öffentlichen Rechts, die vom Kreis Steinfurt mit der Arbeitsvermittlung langzeitarbeitsloser Menschen beauftragt ist. Die zuständige Kontaktperson der GAB finden Unternehmer im Internet unter www.stark-steinfurt.de.
Weitere Informationen zum Kombilohn und zu anderen arbeitsmarktpolitischen Themen gibt es auch bei Peggy Wille, Kreis Steinfurt, Telefon 02551/692442, E-Mail peggy.wille@kreis-steinfurt.de.