10. November 2008
Kreis Viersen
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 eine Eilverordnung erlassen. Damit ist die Allgemeinverfügung des Kreises Viersen vom 26. Oktober 2008 nicht mehr erforderlich und wurde aufgehoben. Die Bundesverordnung regelt die Bedingungen für den Transport empfänglicher Tiere aus den gebildeten Sperr- und Kontrollzonen. Der Kreis Viersen liegt weiterhin innerhalb der Kontrollzone (150 Kilometer im Umkreis der Ausbruchsbetriebe). Danach ist der Transport aus den Betrieben des Kreises Viersen in freie Gebiete Deutschlands genehmigungsfrei unter Einhaltung von durch die Eilverordnung vorgegebenen Bedingungen. Die einzelnen Bedingungen sind der Internetseite des Kreises Viersen - www.kreis-viersen.de - zu entnehmen. Die Kontrollzone umfasst fast das ganze Land Nordrhein-Westfalen (außer die Gebiete der Kreise Euskirchen, Siegen-Wittgenstein, Höxter und der kreisfreien Stadt Bonn) und den westlichen Teil des Landes Niedersachsen bis zum Gebiet der Stadt Bremen.
Seit dem Sommer 2006 sowie im Verlaufe des Jahres 2007 sind auch im Kreis Viersen insgesamt 145 Ausbrüche der Blauzungenkrankheit - aber mit dem Serotyp 8 - festgestellt worden. Die wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Betriebe seien sehr hoch gewesen, sagt der Leiter des Kreisveterinäramtes. Zahlreiche Tiere hätten getötet werden müssen. Seit Juni wurden die Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände gegen den Serotyp 8 schutzgeimpft. "Seitdem sind keine weiteren Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im Kreis Viersen festgestellt worden. Die Tiere sind jedoch nicht gegen die neuen in den Niederlanden diagnostizierten Serotypen 1 und 6 geschützt. Im Falle der Einschleppung ist ein erheblicher Schaden für die hiesigen Bestände nicht auszuschließen", erklärt Dr. Helmut Theißen. Die Blauzungenkrankheit kann auf Menschen nicht übertragen werden. Auch der Verzehr von Lebensmitteln von eventuell infizierten Tieren könne nicht zu einer Krankheit bei Menschen führen, so Theißen. Die Übertragung von Tier zu Tier erfolge über blutsaugende Insekten.
Weitere Informationen über die Internetseite des Kreises Viersen (www.kreis-viersen.de) und den Internetseiten des Landes NRW. Auskünfte erteilt das Veterinäramt des Kreises Viersen unter den Telefonnummern 02162-39-1311, -1312 und -1314.
www.kreis-viersen.de
Theißen, Dr. Helmut
Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Theißen, Dr. Helmut
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Kreis Viersen - Der Landrat
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