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Münster (SMS) Seit dem 1. Juli müssen Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, einen Energieausweis haben. Für jüngere Wohngebäude, die vermietet oder verkauft werden sollen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar. Dies sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Käufer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses können den Energieausweis einsehen, wenn sie sich einen Überblick über den Energieverbrauch verschaffen möchten. Informationen zu den verschiedenen Arten des Energieausweises gibt es am Montag, 17. November, in der Energiesprechstunde im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33. Hartmut Weissler von der Verbraucherzentrale ist dort zwischen 9 und 13 Uhr sowohl persönlich als auch telefonisch unter 4 92-67 67 zu erreichen. Wer bereits einen Energieausweis besitzt, kann diesen zur Sprechstunde mitbringen.
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