13. November 2008

Amt für Ordnung und Straßenverkehr: Beleidigung der Mitarbeiter kann teuer werden

Kreis Viersen

Sie haben keinen leichten Job, die sechs Mitarbeiter des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes (VED) des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Viersen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das Stilllegen von Kraftfahrzeugen. "Und dabei kommt es immer wieder zu langen Diskussionen mit den Fahrzeughaltern, aber auch Beleidigungen und Beschimpfungen nehmen ständig zu", berichtet Detlef Düring, Leiter des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr.

Als ein Mitarbeiter des VED massiv beleidigt und sogar seine Familie bedroht wurde, erstattete der Kreis Viersen Anzeige. "Wir müssen unsere Mitarbeiter schützen", so Düring. Der Fahrzeughalter wurde zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt. "Wir werden auch in Zukunft nicht zulassen, dass unsere Mitarbeiter beleidigt und bedroht werden, sie machen schließlich nur ihren Job", kündigt der Amtsleiter an.

Etwa 9.500 Fahrzeughalter werden im Jahr angeschrieben. "Wer seine Versicherungsprämie oder die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt oder gravierende Mängel an seinem Fahrzeug nicht beseitigt, erhält von der Fahrzeugzulassung des Kreises Viersen eine schriftliche Aufforderung, unverzüglich seinen Zahlungs- und Reparaturverpflichtungen nachzukommen", berichtet Detlef Düring. Bleiben die Aufforderungen erfolglos, kommen die Mitarbeiter des VED zum Einsatz: Sie suchen die säumigen Kunden auf und legen die Fahrzeuge vor Ort still. Dabei werden die Nummern-Schilder entsiegelt und der Fahrzeugschein eingezogen. Die Kosten für die Ordnungsverfügung und den Besuch der Mitarbeiter des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes sowie die Wiederanmeldung des Fahrzeugs trägt der Fahrzeughalter. "Und dabei kommen schnell 140 Euro zusammen", so Düring.

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Düring, Detlef

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Amtsleiter Amt für Ordnung und Straßenverkehr Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck
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