16. November 2008

Gemeinsame Presseerklärung der Kreispolizeibehörde und des Kreises Viersen: Polizei und Kreisjugendamt kontrollierten Disco-Besucher

Acht Minderjährige nach 24 Uhr aufgegriffen

Kreis Viersen

In einer gemeinsamen Jugendschutzaktion von Kreisjugendamt, Kreisordnungsamt, Ordnungsamt der Stadt Nettetal und der Kreis-Polizei sind in der Nacht zu Sonntag (16. November) Besucher einer Jugenddiskothek in Nettetal-Hinsbeck kontrolliert worden. Landrat Peter Ottmann, der zugleich auch Leiter der Kreispolizeibehörde ist, begrüßte die Aktion: "Es ist sehr wichtig, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Deshalb werden wir solche Kontrollen regelmäßig durchführen."

Die Einsatzkräfte überprüften bei dem mehrstündigen Einsatz die Personalien von mehr als 60 Gästen. Entgegen den Jugendschutzbestimmungen hielten sich nach 24 Uhr noch acht Jugendliche unter 18 Jahren in der Diskothek auf, einige von ihnen waren alkoholisiert. Nachdem die Personalien festgestellt waren, wurden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt, um die jungen Leute abzuholen.

An der Aktion waren neben den Polizeikräften aus Viersen (16 Beamte) auch 36 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizeihundertschaft Düsseldorf beteiligt.

Gegen den Betreiber der Gaststätte wird nun wegen des Verdachts der Missachtung von Jugendschutzbestimmungen ermittelt. Der Jugendschutzbeauftragten des Kreises Viersen, Silvia Buske, lagen Beschwerden vor, dass das Jugendschutzgesetz in der Diskothek nicht eingehalten wird. Dabei ging es vor allem um dem Ausschank von Alkohol an Minderjährige.

Bereits im Juni waren bei einer ähnlichen Jugendschutzaktion in einer Diskothek in Brüggen 250 Gäste kontrolliert worden. Damals waren 120 überwiegend alkoholisierte Jugendliche unter 18 Jahren aufgegriffen worden, die sich nach 24 Uhr noch in der Diskothek aufgehalten hatten. "Wir wollen mit diesen Kontrollen die Jugendlichen besser schützen," so Landrat Peter Ottmann. Er appelliert an die Betreiber von Diskotheken und Jugendkneipen, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Die Eltern von Jugendlichen seien mitverantwortlich dafür, dass sich ihre minderjährigen Kinder nach 24 Uhr nicht mehr dort aufhalten.

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