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Erdwärmeanlagen müssen gemeldet werden

28. November 2008

Immer mehr Menschen nutzen Erdwärme. Die Anlagen sparen Energie und dienen dem Klimaschutz, für das Grundwasser können sie jedoch durchaus ein Problem sein. Darum sind Bauherren verpflichtet, ihre Anlagen bei der Unteren Wasserbehörde anzumelden. Darauf weist die Kreisverwaltung Leer hin.

Erdwärmeanlagen können dem Grundwasser schon beim Einbau gefährlich werden: Bei Anlagen mit Erdsonden kann die Schutzschicht des Grundwasserleiters durchbohrt und so bei unsachgemäßer Abdichtung ein Weg für Schadstoffe geschaffen werden. Die andere mögliche Gefahr: Die Anlagen werden mit wassergefährdenden Wärmeträgermitteln, beispielsweise Glykol, in einem nur einwandigen System im Erdreich betrieben.

Von den gut 150 eingesetzten Wärmepumpen im Landkreis Leer ist bisher nur knapp die Hälfte ordnungsgemäß angezeigt worden. Die Kreisverwaltung appelliert darum an alle Betreiber, ihre Erdwärmeanlage noch nachträglich anzumelden, wenn das noch nicht geschehen ist. Kosten sind damit nicht verbunden.

Ein Anzeigeformular gibt es im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Umweltministeriums (www.umwelt.niedersachsen.de>Themen>Wasser>Grundwasser).

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer

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