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Magdeburg, 27. November 2008
Dr. Lutz Trümper: "Hartz-IV-Gesetz belastet städtischen Haushalt in diesem Jahr mit rund 26 Millionen Euro"
OB fordert Mindestlohn und Finanzierungsänderungen

Die Landeshauptstadt Magdeburg zahlt in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für die Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Darunter sind 7,7 Millionen Euro für Menschen, die trotz Beschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper fordert deshalb die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sowie Finanzierungsänderungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.

 

"Während die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Empfänger seit Einführung des Hartz-IV-Gesetzes deutlich zurückging, stagniert die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Magdeburg seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau.", bilanziert Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. "Der Bund verzeichnet erhebliche Einsparungen beim Arbeitslosengeld I, während unser städtischer Haushalt durch die Unterkunftskosten weiterhin unverhältnismäßig hoch belastetet wird."

 

In Magdeburg lebten im September dieses Jahres rund 27.741 erwerbsfähige Hilfebedürftige (ALG II) und 7.944 Sozialgeldempfänger in 20.526 Bedarfsgemeinschaften. Dazu gehören fast 4.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. "Das sind Magdeburgerinnen und Magdeburger, die einer geregelten Arbeit nachgehen, bei ihrer Beschäftigung aber zu wenig Geld zum Leben verdienen", so der Oberbürgermeister. "In diesen Fällen sind die Kommunen ebenfalls verpflichtet, Kosten für die Unterkunft zu übernehmen und damit auf dem Rücken der Steuerzahler Lohndumping zu fördern. Allein in diesem Jahr zahlt die Stadtverwaltung 7,7 Mio. Euro für die sogenannten Aufstocker und Ergänzer. Wegen einer vom Bund beschlossen Neureglung der Kostenverteilung rechnen wir für 2009 mit einer Steigerung auf rund 8,8 Mio. Euro."

 

Deshalb fordert Dr. Lutz Trümper die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns: "Wer voll berufstätig ist, muss seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft auch voll bestreiten können. Müsste jeder Arbeitgeber einen Mindestlohn zahlen, würde die Zahl der Ergänzer drastisch reduziert werden, weil kein ergänzender Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen mehr bestünde. Hier muss die Bundesregierung dringend handeln. Nur so kann verhindert werden, dass Arbeitgeber Dumpinglöhne zahlen und ihre Beschäftigten auf das ergänzende Arbeitslosengeld II verweisen."

 

 

Allenfalls Familien mit mehreren Kindern hätten dann weiterhin Anspruch auf Sozialleistungen, weil jedes Kind in Deutschland einen eigenen Anspruch auf Grundsicherung hat. Daraus ergibt sich für Familien ein höherer Gesamtanspruch, der nicht über einen Mindestlohn ausgeglichen werden kann. Deshalb fordert der Oberbürgermeister hier eine gesetzliche Änderung: "Die Familienförderung des Bundes muss so verändert werden, dass der individuelle Bedarf von Kindern in einkommensschwachen Familien abgedeckt ist und damit berufstätige Eltern die Unterkunftskosten für ihre Familie selbst tragen können. Menschen, die eine Beschäftigung haben, von der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, dürfen nicht wegen ihrer Kinder zu Hartz-IV-Fällen werden."

 

Insgesamt sind die Auswirkungen des Hartz-IV-Gesetzes aus kommunaler Sicht für den Oberbürgermeister eine große Enttäuschung: "Die vom Bund versprochene finanzielle Entlastung der Kommunen ist in Magdeburg bislang nachweislich nicht eingetreten. Die jetzt vierjährigen Erfahrungen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die vom Bund zum Nachteil der Kommunen veränderte Quote bei der Übernahme der Unterkunftskosten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bestärken mich in meiner kritischen Haltung."



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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39104 Magdeburg
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