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Landkreis hat Anspruch auf Geld aus Berlin


Zentrum für Arbeit: Ministerium muss neu rechnen / Umgekehrt wird ein Schuh daraus
01. Dezember 2008

Leer. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert zu Unrecht Geld vom Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer zurück. Im Gegenteil. Der Landkreis hat Anspruch auf eine Erstattung des Berliner Ministeriums in Höhe von 405.000 Euro aus den Haushaltsjahren 2005 und 2006.

Diesen Anspruch des Landkreises untermauert das Gutachten einer Beratungsfirma, die eng mit dem Ministerium zusammenarbeitet. Das Ergebnis dieses Gutachtens, so haben es beide Seiten vereinbart, soll als Grundlage aller Berechnungen dienen. Das jedoch hat das Bundesministerium bisher außer Acht gelassen. Landrat Bernhard Bramlage: „Ich gehe davon aus, dass in Berlin bald neu gerechnet wird, so wie wir es abgemacht haben.“ Kern des Gutachtens ist, dass der Landkreis einen knapp fünf Prozent niedrigeren Teil an den Verwaltungskosten tragen muss, als das Ministerium bisher zu Grunde legt.

Wie berichtet, hatte es bereits in der Vergangenheit Streit um Geld zwischen Leer und Berlin gegeben. Der Landkreis Leer begrüßt, dass mit dem Untersuchungsergebnis der Beratungsfirma endlich Rechtssicherheit in das leidige Thema eingekehrt ist. Umso verwunderter ist man im Kreishaus und im Zentrum für Arbeit, dass das Ministerium das Gutachten in seinen jüngsten Berechnungen nicht beachtet hat und dem Landkreis insgesamt 358.000 Euro aufbürden will. Es handelt sich dabei um 234.000 Euro Verwaltungskosten und 124.000 Euro Ausbildungszuschüsse für benachteiligte Jugendliche, denen eine Lehrstelle vermittelt wurde.

Bei den Eingliederungshilfen für benachteiligte Jugendliche sieht sich der Landkreis ebenfalls auf der rechtlich sicheren Seite. Denn das Ministerium fordert solche Zahlungen nur bei den Zentren für Arbeit zurück, die wie in Leer von Kommunen (Städte oder Landkreise) betrieben werden – im Gegensatz zu den Agenturen für Arbeit und den so genannten „Argen“, in denen Kommunen mit den Agenturen zusammenarbeiten. Diese haben 2006 die gleichen Programme in Ostfriesland gefördert und müssen kein Geld zurückzahlen. Der Landkreis Leer sieht gute Chancen, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Er baut dabei auf Unterstützung der niedersächsischen Landesregierung, der für ihn zuständigen Fachaufsicht.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

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