11. Dezember 2008. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die am 18. Januar 2009 stattfindende Landtagswahl werden derzeit in Kassel zugestellt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit dem 18. Oktober 2008 in Kassel mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. EU-Bürger sind zur Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Wer nach dem 8. Dezember 2008 aus einer anderen hessischen Kommune zugezogen ist, sollte sich ab dem 29. Dezember 2008 mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen um zu prüfen, ob die Stimmabgabe in Kassel möglich ist oder noch am Ort des früheren Wohnsitzes durchgeführt werden muss. (Telefon 7 87-22 94, -22 95 oder -22 96). Wer nach dem 18. Oktober 2008 von außerhalb Hessens zugezogen ist, darf an dieser Wahl nicht teilnehmen.
Derzeit ist es noch nicht möglich, per Brief zu wählen, weil es noch keine Stimmzettel geben kann. Die Frist, bis zu der die Parteien oder Wählergruppen ihre Wahlvorschläge abgeben können, endet am 15. Dezember um 18 Uhr. Am 19. Dezember entscheiden die Wahlausschüsse darüber, wer zur Landtagswahl 2009 zugelassen wird. Erst dann können die Druckaufträge an die Druckereien erfolgen. Das hat zur Folge, dass erst nach Weihnachten die Briefwahl beginnen kann.
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses beginnt mit der Ausgabe der Unterlagen am 29. Dezember und ist montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 13 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr, am Mittwoch, 31. Dezember (Silvester), 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Wer schon vor Weihnachten verreist und nicht vor dem Wahltag zurück ist, kann auch schon jetzt einen Briefwahlantrag stellen. Dazu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Wahlbehörde, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel gesandt werden. Darüber hinaus kann über die Internetseite www.stadt-kassel.de ein eingestelltes Formular ausgefüllt und der Briefwahlantrag auf elektronischem Weg gestellt werden. Die Beantragung ist ferner formlos möglich, wenn neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Geburtsdatum angegeben ist und der Antrag unterschrieben wurde.
Ab 29. Dezember sind auch die Bürgerbüros (früher Bezirksstellen) in der Lage, Briefwahlunterlagen auszugeben. Die Bürgerbüros Nordwest, Karlshafener Straße 2, Nord, Holländische Straße 72-74, Ost, Erfurter Straße 6 a und Süd, Frankfurter Straße 300, sind montags und donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, dienstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, sowie mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr geöffnet.
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