16. Dezember 2008
Mofafahrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften den Radweg benutzen. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Viersen hin. Bereits Anfang des Jahres 2008 wurde die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert. Durften die Mofafahrer bis dahin den Radweg auch außerhalb geschlossener Ortschaften nur benutzen, wenn ein entsprechendes "Mofa frei" Schild dies erlaubte, sollen sie nun in jedem Fall den Radweg benutzen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Radweg ausdrücklich mit dem Zeichen "Keine Mofas" gekennzeichnet ist. Doch immer noch fahren viele Mofafahrer lieber auf der Straße. Damit behindern sie nicht nur den Verkehr, sondern gefährden auch ihre eigene Gesundheit.
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