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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 15.12.2008


Erneut Fälle von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch aufgedeckt

Iserlohn.

Zum Jahresende können die städtischen Fahnder des Bereiches Wirtshaftsdelikte von einem recht ungewöhnlichen Fall von Leistungsmissbrauch berichten:
Vorab hatte der Bereich Soziales der Stadt Iserlohn festgestellt, dass eine 74-jährige Bezieherin von Grundsicherungsleistungen für diverse Telefondienstleister tätig gewesen ist. Das daraus erzielte Einkommen hatte sie der Stadt Iserlohn allerdings verschwiegen. Daraufhin übernahm der Bereich Wirtschaftsdelikte den Fall und ermittelte, dass die offensichtlich rüstige Rentnerin zwischen 2003 und 2008 für verschiedene Firmen so genannten Telefonsex offerierte.
Durch die verschwiegenen Einkünfte ist der Stadt Iserlohn ein Schaden in Höhe von rund 15.000 Euro entstanden. Es wurde Strafanzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Darüber hinaus wird der für die Allgemeinheit entstandene finanzielle Schaden natürlich zurückgefordert.

In einem anderen Fall wurden im Rahmen der Prostitutionsüberwachung gemeinsam mit der ARGE des Märkischen Kreises sieben bordellähnliche Betriebe mit insgesamt dreißig Prostituierten im gesamten Stadtgebiet kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass in einem Betrieb "im Schatten des Rathauses" zwei Damen Hartz IV-Leistungen beziehen. Drei weitere "Liebesdienerinnen", allesamt aus den neuen EU-Staaten Osteuropas, konnten nicht die erforderliche Gewerbeanmeldung vorlegen. Gegen alle wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Sicherheitsleistungen für zu erwartende Bußgelder wurden 500 Euro eingezogen.

Darüber hinaus wurde ein weiterer Fall von gewerbe- und handwerksrechlicher Schwarzarbeit mit einem Bußgeld abgeschlossen: Aufgrund einer Anzeige ermittelten die städtischen Fahnder eineinhalb Jahre lang gegen einen Maler- und Lackiererbetrieb. Eine Durchsuchung der Geschäftsräume erbrachte den Beweis, dass der Betreiber kein entsprechendes Gewerbe angemeldet hatte und wegen fehlender fachlicher Qualifikation auch bei der Handwerkskammer nicht registriert war. Gegen ihn wurde ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro ausgesprochen.
Inzwischen ist der Betriebsinhaber “auf den Pfad der Tugend” zurückgekehrt. Sein Betrieb erfüllt jetzt die Zulassungsvoraussetzungen, ist voll in die legale Wirtschaft integriert und er hat bei vollen Auftragsbüchern bereits mehrere Arbeitnehmer eingestellt.



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