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Vorsichtsmaßnahmen gegen Vogelgrippe

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19. Dezember 2008
Vorsichtsmaßnahmen gegen Vogelgrippe

In Niedersachsen sind im Landkreis Cloppenburg in den letzten Tagen mehrere Fälle einer niedrig pathogenen (wenig ansteckenden) Variante der Vogelgrippe in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Die niedersächsischen Behörden haben die betroffenen Bestände getötet und Sperrbezirke eingerichtet. Wie der Erreger in die Bestände eingetragen wurde, ist noch unklar. Der Ausbreitungsgrad wird derzeit untersucht.

 

Neben der weiteren Ausbreitung besteht auch das Risiko der genetischen Veränderbarkeit dieses Virustyps, der sich zu einer für Geflügel hochansteckenden Krankheit entwickeln könnte.

 

Aufgrund der aktuellen Lage hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Vorsichtsmaßnahmen veranlasst, um die Geflügelbestände in Nordrhein-Westfalen zu schützen.

 

Auch für die Geflügelhalter im Hochsauerlandkreis hat das Konsequenzen. So sind Geflügelmärkte, -börsen und -ausstellungen zunächst bis zum 31. Januar 2009 untersagt. Ausnahmen gelten nur für Ausstellungen, bei denen ausschließlich Tauben vorgestellt werden.

 

Wer Geflügel im Freien hält, muss sich darauf vorbereiten, dass eventuell eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wird. Für diesen Fall sind bereits jetzt geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und vorzuhalten, um das Geflügel kurzfristig aufstallen zu können.

 

In den Regierungsbezirken Detmold und Münster gilt bereits eine Aufstallungspflicht für Geflügel.

 

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Tierseuche. Infizierte Tiere scheiden den Erreger mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot aus. Der aktuell in Niedersachsen nachgewiesene Virustyp H5 N3 ist für den Menschen nicht gefährlich.



Pressekontakt: Hochsauerlandkreis, j.uhl
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