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Magdeburg, 22. Dezember 2008
Alkoholverbot am Hasselbachplatz hat sich bewährt
Beigeordneter Holger Platz und Innenstaatssekretär Erben ziehen Bilanz

Das seit fast einem Jahr geltende Verbot des Alkoholkonsums in den Abend- und Nachtstunden rund um den Magdeburger Hasselbachplatzplatz hat sich bewährt. Dieses gemeinsame Fazit zogen Innenministerium, Polizei und Stadtverwaltung. Mit Beginn des neuen Jahres tritt eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft, die das  Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum regelt und die bisherige Allgemeinverfügung ersetzt.

 

"Vor allem die in der Vergangenheit entstandenen negativen Erscheinungen durch alkoholtrinkende Heranwachsende konnten mit dem Alkoholverbot unterbunden bzw. eingeschränkt werden", bilanziert der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz. "Die Zahl der Raubstraftaten und Körperverletzungen ging zurück, das Sicherheitsgefühl der Anwohner und Gastronomen hat sich nach deren eigenen Aussagen deutlich erhöht."

 

Sachsen-Anhalts Innenstaatssekretär Rüdiger Erben bestätigt die positive Bilanz: "Ein Alkoholverbot ist sicher kein Allheilmittel, aber erkennbar in der konkreten Situation am Hasselbachplatz ein wichtiger Beitrag, um Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu erhöhen. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat in den letzten Monaten positive Erfahrungen gesammelt, die auch für die Arbeit der Polizei und für andere Kommunen wichtig sind."

 

Vor allem bei den Raubdelikten und Körperverletzungen verzeichnet die Polizei im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang. Wurden in diesem Jahr bis zum 15. Dezember 59 dieser Straftaten gezählt, waren es im gesamten Vorjahr 92.

 

Die Gesamtzahl aller Straftaten im öffentlichen Raum rund um den Hasselbachplatz zwischen 18.00 und 06.00 Uhr liegt dagegen mit 165 auf dem Niveau des Vorjahres (162). Grund dafür ist der Anstieg bei sonstigen Delikten wie Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Widerstand. Ein Teil der insgesamt 24 Anzeigen wegen Beleidigung wurde im Rahmen der Durchsetzung der Allgemeinverfügung aufgenommen. "Das ist am Anfang normal, wenn es darum geht, eine neue Regelung durchzusetzen", so Innenstaatssekretär Rüdiger Erben. Der Anstieg von Sachbeschädigungen an Kfz von 26 auf 34 Straftaten sowie bei Staatsschutzdelikten von zwei auf 17 Straftaten ist vor allem auf gewalttätige Auseinandersetzungen im Rahmen der Fußball-EM zurückzuführen.

 

Zur Überwachung der Allgemeinverfügung waren die Beamten der Polizei fast 2.000 Stunden rund um den Hasselbachplatz unterwegs. In regelmäßigen Abständen wurden sie dabei vom Stadtordnungsdienst unterstützt.

 

"Insgesamt waren die zur Durchsetzung des Alkoholverbots getroffenen Maßnahmen erfolgreich", bestätigen Holger Platz und Rüdiger Erben. "Auch die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Stadtordnungsdienst gestaltete sich sehr positiv."

 

Mit Beginn des neuen Jahres tritt in Magdeburg die Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit in Kraft. "Mit der eigenständigen Verordnung verbieten wir den Alkoholkonsum in bestimmten Bereichen grundsätzlich", erläutert Holger Platz. "Während am Hasselbachplatz das Alkoholverbot auch weiterhin nur in den Abend- und Nachtstunden gilt, ist für den Willy-Brandt-Platz ein ganztägiges Verbot festgeschrieben. Eine Gefahrenabwehrverordnung gibt uns zudem die Möglichkeit, Zuwiderhandlungen gegen das Alkoholverbot künftig als Ordnungswidrigkeit zu definieren. Dann können wir nicht nur gefahrenabwehrrechtlich handeln und zum Beispiel Platzverweise erteilen, sondern im Einzelfall auch ein Verwarngeld oder Bußgeld verhängen. Aus Erfahrung wissen wir, dass dies auch eine abschreckende Wirkung hat."

 

Voraussetzung für die Gefahrenabwehrverordnung war eine zwischen Stadtverwaltung und Polizei abgeschlossene Vereinbarung, die die regelmäßige  Kontrolle sicherstellt.

 

"Ich begrüße die Entscheidung, mit einer Gefahrenabwehrverordnung ein weiteres Mal neue Wege zu beschreiten", so Innenstaatsekretär Rüdiger Erben. "Die Polizei wird die Entwicklung in Magdeburg weiter eng begleiten und die Maßnahmen der kommunalen Ordnungsbehörden unterstützen."

 

Auch die von der Polizei seit Januar dieses Jahres umgesetzte offene Videobeobachtung wird im kommenden Jahr fortgesetzt, obwohl noch kein deutlicher Abschreckungseffekt zu verzeichnen ist. Denn trotz eines Rückgangs der Straftaten seit Einführung der Videobeobachtung ist das Gesamtniveau der Delikte rund um den Hasselbachplatz weiterhin auf einem hohen Niveau. Die beiden bislang auf den Dächern der Gebäude von Stadtsparkasse und SEB-Bank installierten Kameras werden Anfang 2009 durch zwei Kameras an MVB-Leitungsmasten ersetzt. Die Polizei ist davon überzeugt, dass die Videobeobachtung eine gute Möglichkeit zur Hebung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist.



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