Medieninformation Kreis Viersen


30. Dezember 2008

Kreis Viersen: Stichtag 1. Januar 2009 - Das wird sich ändern

Kreis Viersen -  Auch im kommenden Jahr gibt es zum 1. Januar 2009 wieder einige Veränderungen für die Menschen im Kreis Viersen:

Geänderte Anlieferbedingungen für die Kompostierungsanlage in Viersen

Die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen liefern ihre eingesammelten Pflanzenabfälle zur Kompostierungsanlage Viersen. Dort wird aus dem Inhalt der Braunen Tonnen und aus dem Ast- und Strauchwerk, das in der Bündelsammlung abgefahren wird, gütegeprüfter Kompost. Neben der Braunen Tonne bieten einige Städte und Gemeinden zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Pflanzenabfälle an. Sie verkaufen spezielle kompostierbare Pflanzensäcke, die vor allem im Herbst mit Laub, Rasen oder anderen Pflanzenabfällen gefüllt werden. Ab Beginn des Jahres 2009 dürfen die Papiersäcke für Pflanzenabfälle nur noch mit der Braunen Tonne in der Kompostieranlage angeliefert werden. Wer den zusätzlichen und kostenpflichtigen Service der Kommunen nutzt, braucht die Pflanzenabfallsäcke in Zukunft nicht mehr anzumelden, sondern kann sie einfach mit den Braunen Tonnen zur Abfuhr bereit stellen.

Große Reform in den Standesämtern

Die Reform des so genannten Personenstandsgesetzes tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Vor allem die Standesämter des Kreises Viersen sind davon betroffen. Kernpunkt der Reform ist nämlich die Abschaffung der bisherigen Führung der Urkundenbücher in Papierform. Künftig werden die Ehe-, Lebenspartnerschaft-, Geburts- und Sterberegister in elektronischer Form geführt. Das neue Recht schafft nun den rechtlichen Rahmen für die bundesweite Einführung der elektronischen Personenstandsregister. Bis 2013 müssen die Standesämter ihre Register umgestellt haben.

Künftig gibt es Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- und Sterbeurkunden in deutscher und internationaler Form. Geburtsscheine und Abstammungsurkunden wird es nicht mehr geben. Bestehende Familienbücher werden nur noch eingeschränkt weitergeführt, neue nicht mehr angelegt. Grundsätzlich gibt es diese Dokumente im Standesamt der Gemeinde, in der das Ereignis stattfand. Durch die Elektronik soll es später auch möglich werden, seine Personenstandsurkunden in anderen Standesämtern zu bekommen. Das spart Wege und Zeit für die Bürger.

Zum 1. Januar 2009 gelten neue Gebühren. Die Bundesländer können unterschiedliche Gebührensätze festlegen, vorher war das einheitlich. In Nordrhein-Westfalen kostet die Ausstellung einer Personenstandsurkunde zehn Euro (vorher sieben Euro), Ehe-Anmeldung 40 oder 66 Euro (33 oder 55 Euro).

Weitere Informationen zu den Änderungen gibt es unter Telefon 02162-391341.

Behindertenfahrdienst neu geregelt

Ab 1. Januar 2009 wird der Behindertenfahrdienst, den der Kreis Viersen anbietet, in der Stadt Viersen neu geordnet. Dann übernimmt die Firma Medicare GmbH in Viersen die Fahrten. Das Angebot richtet sich an Menschen, die keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und nicht im eigenen Auto oder dem Auto von Angehörigen befördert werden können. Zu den so genannten Individualfahrten gehören Besuche bei Verwandten oder Bekannten, kulturelle oder gesellige Veranstaltungen oder Besorgungen des täglichen Lebens. Fahrten zum Arzt müssen nach ärztlicher Verordnung mit dem jeweiligen Versicherungsträger abgerechnet werden.

Der Fahrdienst steht täglich von 9 bis 22 Uhr, an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen bis 24 Uhr zur Verfügung. Wer im Stadtgebiet Viersen wohnt, kann diesen Service unter der Telefonnummer 0800-400 222 in Anspruch nehmen. Für alle anderen im Kreis Viersen ist weiterhin der Malteser Hilfsdienst unter der Telefonnummer 02153-91900 zuständig.

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Kreis Viersen - Der Landrat

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