23. Dezember 2008
Kreis Viersen
Aufgrund der Geflügelpest in Niedersachsen besteht auch für Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen eine erhöhte Seuchengefahr. In den an Niedersachsen angrenzenden Regierungsbezirken wurde bereits angeordnet, das Geflügel im Stall zu lassen. Sollte sich das Seuchengeschehen ausweiten, ist auch in den übrigen Regionen Nordrhein-Westfalens mit einem Verbot der Freilandhaltung zu rechnen.
"Die Geflügelhalter im Kreis Viersen sollten sich bereits jetzt darauf vorbereiten, für ihr in Freilandhaltung befindliches Geflügel geeignete Aufstallmöglichkeiten zu schaffen", rät Dr. Helmut Theißen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen. Sind keine festen Ställe vorhanden, müssen Volieren mit wasserdichtem Dach und vogelsicheren Seitenabtrennungen geschaffen werden. Damit soll der Eintrag des ursächlichen Erregers über die Wildvogelpopulation in die Geflügelbestände verhindert werden.
Die Durchführung von Geflügelmärkten- und ausstellungen wurde im ganzen Land verboten. Der Kreis Viersen musste bereits die Genehmigung einer Geflügelausstellung zurücknehmen. Der Kreis Viersen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Bestände beim Veterinäramt registrieren zu lassen.
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Theißen, Dr. Helmut
Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen
Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Theißen, Dr. Helmut
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