23. Dezember 2008

Geflügelpest in Niedersachsen: Auswirkungen auf Geflügelhaltung im Kreis Viersen

Kreis Viersen

Seit Mitte Dezember wurden in mittlerweile 25 Geflügelbetrieben im Kreis Cloppenburg (Niedersachsen) die Geflügelpest festgestellt. Betroffen waren bisher Puten- und Entenbestände. Zur Bekämpfung der Seuche wurden mittlerweile mehr als 300.000 Tiere getötet. Ursache des Seuchenzuges ist ein niedrig pathogener (wenig krank machender) Influenzavirus. Von Influenzaviren ist bekannt, dass sie sich rasch genetisch zu hoch pathogenen Typen verändern und dann zu hohen Tierverlusten führen.

Aufgrund der Geflügelpest in Niedersachsen besteht auch für Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen eine erhöhte Seuchengefahr. In den an Niedersachsen angrenzenden Regierungsbezirken wurde bereits angeordnet, das Geflügel im Stall zu lassen. Sollte sich das Seuchengeschehen ausweiten, ist auch in den übrigen Regionen Nordrhein-Westfalens mit einem Verbot der Freilandhaltung zu rechnen.

"Die Geflügelhalter im Kreis Viersen sollten sich bereits jetzt darauf vorbereiten, für ihr in Freilandhaltung befindliches Geflügel geeignete Aufstallmöglichkeiten zu schaffen", rät Dr. Helmut Theißen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen. Sind keine festen Ställe vorhanden, müssen Volieren mit wasserdichtem Dach und vogelsicheren Seitenabtrennungen geschaffen werden. Damit soll der Eintrag des ursächlichen Erregers über die Wildvogelpopulation in die Geflügelbestände verhindert werden.

Die Durchführung von Geflügelmärkten- und ausstellungen wurde im ganzen Land verboten. Der Kreis Viersen musste bereits die Genehmigung einer Geflügelausstellung zurücknehmen. Der Kreis Viersen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Bestände beim Veterinäramt registrieren zu lassen.

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Theißen, Dr. Helmut

Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Theißen, Dr. Helmut

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