Nächste Fischerprüfung am 21. März – Anmeldungen ab sofort möglich
In Zuständigkeit der Unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet am Samstag, den 21. März 2009, die nächste Fischerprüfung statt. Anmeldungen sind bis zum 20. Februar möglich.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung können ab sofort zu den folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden:
Montag, Donnerstag, Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und für Teilnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sie ist bei Antragstellung zu entrichten, Bezahlung mit EC-Karte ist möglich. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt siebeneinhalb Jahre. Minderjährige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag eines Anderen muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss jeder Prüfling einen Lehrgang, welcher mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert haben. Die Teilnahme ist der Unteren Fischereibehörde nachzuweisen. Für das Ablegen der Jugendfischerprüfung besteht keine Lehrgangspflicht!
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 540 20 53.
|