Schulanfänger 2010 jetzt anmelden!
Bis zum 1. März 2009 müssen Erziehungsberechtigte, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2003 und dem 30. Juni 2004 geboren wurden, die Anmeldung in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Ausnahmeanträge mit den entsprechenden Belegen sind ab Dezember 2009 an der zuständigen Grundschule abzugeben. Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.
Bei der Anmeldung zur Einschulung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Vor der Schulaufnahme, über die der Schulleiter entscheidet, nimmt das Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes vor.
Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2010, auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen.
Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule und Sport unter den Rufnummern 5 40 30 16 und 5 40 30 14 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 55 beantwortet.
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