Eisflächen nicht betreten!
Das Ordnungsamt erinnert daran, dass das Betreten und Befahren von Eisflächen auf allen Gewässern im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg laut Gefahrenabwehrverordnung verboten ist. Insbesondere Eltern werden gebeten, ihre Kinder über dieses Verbot zu informieren.
Die Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt lässt aber Ausnahmegenehmigungen zu, wenn diese beim Ordnungsamt rechtzeitig beantragt werden, der Eigentümer des Gewässers zustimmt und alle notwendigen Vorraussetzungen erfüllt werden. Damit ist auch die Verpflichtung des Antragstellers bzw. Organisators verbunden, die Sicherung von Aktionen auf dem Eis zu übernehmen (Messungen der Eisdicke, Kontrollkräfte ständig vor Ort, Organisation von eventuell notwendigen Hilfsmaßnahmen, Abschluss von Versicherungen usw.) und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
Eine pauschale Freigabe der Eisflächen ist nicht möglich, denn auch das sogenannte "Betreten auf eigene Gefahr" ist immer mit einer Verkehrssicherungspflicht verbunden.
Sollten witterungsbedingt Eisflächen freigegeben werden, wird das Ordnungsamt dies rechtzeitig bekannt geben.
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