14. Januar 2009. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl am 18. Januar wurden im Auftrag des Landeswahlleiters bei einem Rechenzentrum für alle Wähler in Hessen auf der Grundlage der örtlichen Wählerverzeichnisse zentral erstellt und der Deutschen Post AG zur Zustellung übergeben. Dabei kann es vorkommen, dass einige Bürgerinnen und Bürger keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, obwohl sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Möglicherweise sind diese Karten auf dem Postweg verloren gegangen.
Dennoch kann jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, am 18. Januar wählen, auch wenn er nicht oder nicht mehr im Besitz dieser Karte ist. Hierfür ist lediglich die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal erforderlich. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungskarte lediglich den Hinweis gibt, dass am 18. Januar die Landtagswahl stattfindet und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen hilft die Karte anhand der eingedruckten Nummer, den Wähler bzw. die Wählerin schneller im Wählerverzeichnis zu finden. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist somit kein Wahlausweis, wie vielfach angenommen wird.
Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr hat und nicht weiss, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, kann diese Information unter den Telefonnummern 7 87-22 94, -22 95 oder -22 96 auch noch am Wahltag erhalten. In diesem Zusammenhang weist die Wahlbehörde darauf hin, dass sich in einigen Bereichen die Wahllokale gegenüber der vergangenen Wahl geändert haben.
Das Katholischen Gemeindezentrum Sankt Maria, Friedrich-Ebert-Straße 142 steht für diese Wahl nicht zur Verfügung. Die beiden Wahllokale der Bezirke 331 und 332 sind in das barrierefrei erreichbare Aschrottfoyer des Kongress-Palais Stadthalle verlegt worden, das über den Eingang an der Kattenstraße erreicht werden kann.
Wegen einer anderen Großveranstaltung in der Heinrich-Schütz-Schule steht der Haupteingang für Wählerinnen und Wähler der Wahlbezirke 313 und 314 nicht zur Verfügung, stattdessen wird der Nebeneingang der Schule an der Goethestraße geöffnet.
In Wehlheiden mussten durch den Verkauf der Kindertagesstätte neue Wahllokale gesucht werden. So wählen die Wahlberechtigten der Wahlbezirke 425 und 431 künftig im Fröbel-Seminar, Sternbergstraße 29, die Wahlbezirke 424 und 432 werden in die August-Fricke-Schule, Adolfstraße 67, verlegt.
Die Wahlbezirke 815 und 822 im Stadtteil Harleshausen sind vom Bürgerhaus wieder in die nun sanierte Ernst-Leinius-Schule zurück verlegt. In Kirchditmold werden die Wahlbezirke 912 und 914, früher Gaststätte des Eisenbahnschrebergartenverein, nun im Gemeindezentrum der Paul-Gerhard-Kirche (912) bzw. im Clubhaus von Spielverein 06 (914) eingerichtet. Eine Verlegung der Wahlbezirke 922 und 923 vom Nachbarschaftszentrum Hand in Hand in die Friedrich-List-Schule ist erforderlich, weil das Zentrum wegen einer langfristig gebuchten Familienfeier als Wahllokal nicht zur Verfügung steht. Die Friedrich-List-Schule ist nicht barrierefrei erreichbar. Nachdem die Gemeinnützige Wohnungsbausgesellschaft der Stadt Kassel Eigentümer des Stadtteiltreffpunktes Nord geworden ist, kann das Wahllokal des Wahlbezirks 1121 von der Hegelsbergschule wieder in die untere Quellhofstraße zurück verlegt werden.
Auf der Internetseite www.stadt-Kassel.de unter Wahl 2009 sind sämtliche Wahllokale aufgeführt. Dort ist die Lage des Wahllokals ersichtlich und es wird der Hinweis gegeben, wenn ein Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. In Kassel sind noch nicht alle Wahllokale barrierefrei erreichbar. Der Anteil der barrierefreien Erreichbarkeit liegt derzeit bei rund 80 Prozent. In einigen Wahllokalen beträgt die Stufenhöhe nur wenige Zentimeter, die über eine Holzrampe überwunden werden können, so dass über 90 Prozent der Wahllokale von Rollstuhlfahrern erreicht werden können.
Wer mobilitätsbehindert ist und in einem Wahllokal wählen soll, das nicht barrierefrei erreichbar ist, dem wird empfohlen, sich durch Briefwahl zu beteiligen oder im Briefwahlbüro einen Wahlschein zu beantragen, mit dem dann in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahllokal innerhalb des jeweiligen Wahlkreises gewählt werden kann. Der Wahlkreis 3 - Kassel West umfasst folgende Stadtteile: 3 West, 4 Wehlheiden, 5 Bad Wilhelmshöhe, 6 Brasselsberg, 7 Süsterfeld/Helleböhn, 8 Harleshausen, 9 Kirchditmold, 20 Oberzwehren, 21 Nordshausen, 22 Jungfernkopf. Der Wahlkreis 4 - Kassel Ost umfasst folgende Stadtteile: 1 Mitte, 2 Südstadt, 10 Rothenditmold, 11 Nord (Holland), 12 Philippinenhof-Warteberg, 13 Fasanenhof, 14 Wesertor, 15 Wolfsanger/Hasenhecke, 16 Bettenhausen, 17 Forstfeld, 18 Waldau, 19 Niederzwehren, 23 Unterneustadt.
Bei der Landtagswahl ist es nicht möglich, mit einem Wahlschein, der zum Beispiel für den Wahlkreis 3 ausgestellt ist, im Wahlkreis 4 zu wählen. Hintergrund ist, dass für den Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis 3 andere Personen kandidieren als im Wahlkreis 4.
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