Nicht nur für den Landkreis Leer, sondern auch als Vorsitzender des Finanzausschusses des Niedersächsischen Landkreistages hat sich Landrat Bernhard Bramlage bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II dafür ausgesprochen, den Kommunen Investitionspauschalen zuzuweisen, die dann auf der Grundlage verpflichtender Richtlinien verwendet werden müssen. Weder ein "Windhundverfahren" noch ein aufwändiges Antragsverfahren seien geeignet, kurzfristig eine sachgerechte Verwendung der Fördermittel im kommunalen Bereich sicherzustellen, betonte Bramlage.
Ein Windhundverfahren berge immer die Gefahr einer unzulänglichen Planung, und ein aufwändiges Antragsverfahren mit Prüfung aller Anträge durch das Land würde eine Umsetzung der beabsichtigten Konjunkturförderung um mehrere Monate verzögern. Die Zuweisung von Investitionspauschalen mit dem nachträglichen Nachweis der richtlinienkonformen Verwendung sind dagegen laut Bramlage ein guter Weg, um das beabsichtigte Ziel des Konjunkturpaketes kurzfristig zu erreichen.
Auch den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers, bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes die Vergabevorschriften im Sinne einer beschleunigten Auftragsvergabe zu lockern, seien ein guter Vorschlag, um eine Konjunkturförderung möglichst schnell wirksam werden zu lassen.
Kurzfristig mögliche Investitionen im Schulbereich hätten im Landkreis Leer voraussichtlich eine deutliche Belebung der Bauwirtschaft zur Folge, sagte Landrat Bramlage. Und für die Förderung der Zukunft unserer Kinder sei das Konjunkturpaket ein wichtiger Beitrag.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer
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