28. Januar 2009. Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden hat die Landesregierung die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (kurz: HundeVO) eingeführt. Ziel der HundeVO ist es, Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen und Tiere zu verhindern. Die HundeVO enthält eine Rasseliste, in der die Hunde aufgeführt sind, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Mit Beginn diesen Jahres sind der Rottweiler und seine Kreuzungen in diese Rasseliste aufgenommen worden.
Eine Erlaubnis zum Halten benötigen Besitzer von Rottweilern und deren Kreuzungen, die diese nach dem 1. Januar angenommen haben. Die Erlaubnis ist bei dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu beantragen. An die Erlaubniserteilung sind noch weitere Bedingungen geknüpft. So muss der Rottweiler einen Wesenstest bestehen und der Halter den Sachkunde-Nachweis erbringen. Beide Prüfungen werden von Sachverständigen abgenommen. Darüber hinaus ist der Hund mit einem Chip zu versehen, eine Haftpflichtversicherung ist abzuschließen und die Hundesteuer zu entrichten. Führen weitere Personen den Hund aus, benötigen diese ebenfalls eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird auf Antrag und nach Vorlage der Sachkundeprüfung ausgestellt.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Rottweiler, die bereits vor dem 1. Januar gehalten wurden. Wird die Haltung bis zum 30. Juni bei dem Ordnungsamt angezeigt und war der Hund bislang unauffällig, ist keine Erlaubnis zum Halten erforderlich. Diese Hundehalter erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige. Diese wird durch das Ordnungsamt ausgestellt und ist beim Ausführen des Hundes mitzuführen.
Meldungen von Rottweilern und deren Kreuzungen bitte an das Ordnungsamt Stadt Kassel, Kurt-Schumacher-Straße 29, 34117 Kassel, oder per E-Mail an bernd.kessler@stadt-kassel.de richten. Ansprechpartner ist Bernd Kessler, Telefon 7 87-30 18.
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