03. Februar 2009. Allein um Rechtsicherheit gehe es der Stadt Kassel bei ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, bei dem es um den Erschließungsbeitrag für den Ausbau des Eisenbahnwegs gegangen ist, erklärte jetzt ein Sprecher der Stadt im städtischen Pressedienst. Grund für die Beschwerde sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gewesen, die aus Sicht des städtischen Rechtsamtes im Gegensatz zu der bisherigen eindeutigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig stehe. So habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof es für zulässig erachtet, dass die Stadt Kassel auch für Grundstücke in Vellmar Erschließungsbeiträge erhebe.
Würde nun die Stadt Kassel die auf Vellmarer Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen heranziehen, so der Stadtsprecher weiter, könnten die herangezogenen Grundstückseigentümer ihrerseits unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit relativ guten Erfolgsaussichten die Heranziehung vor Gericht anfechten. Um in dieser Frage Klarheit zu erlangen, habe das Rechtsamt der Stadt Kassel Nichtzulassungsbeschwerde somit vorwiegend aus Gründen der Rechtssicherheit eingelegt.
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