03. Februar 2009. Die Heizkostenpauschale für Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld (ALG) II ist in den meisten Fällen kostendeckend. Dies erklärte Kassels Sozialdezernent, Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel, zu der Aufforderung des DGB, die Erstattung der Heizkosten zu beantragen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Bei der Berechnung der Pauschale stütze sich die Stadt Kassel einerseits auf eine repräsentative Erhebung von Verbrauchswerten und andererseits auf die aktuelle Entwicklung der Energiepreise.
Stiegen die Kosten, werde auch die Pauschale angepasst. Dies sei seit 2001 bereits viermal geschehen. Die Stadt Kassel belege damit, dass sie jederzeit verantwortungsbewusst und fachlich qualifiziert für die Auskömmlichkeit der Pauschale sorge, führte Dr. Barthel weiter aus.
Die Heizkostenpauschale müsse die angemessenen Kosten decken. Leistungsbezieher seien insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Umwelt - angehalten, wirtschaftlich mit Heizenergie umzugehen. Es gebe insoweit auch keine Verpflichtung für die Stadt Kassel, hohe Heizkosten zu übernehmen, wenn diese auf unwirtschaftliches Verhalten zurückzuführen seien.
Dennoch wurden im begründeten Ausnahmefall zum Beispiel bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auch höhere Heizkosten anerkannt. Auch bei mangelnder Wärmedämmung der Wohnung könnten höher Heizkosten erstattet werden. In diesen Fällen kläre die Stadt Kassel mit einem unabhängigen Gutachter, ob der Mangel behoben werden könne oder ob die Lösung in einem Umzug in eine besser isolierte Wohnung bestehe, so der Kämmerer.
Der Aufforderung des DGB, in jedem Fall die Erstattung der Heizkosten zu beantragen beziehungsweise gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, so Dr. Barthel, sei vor diesem Hintergrund nicht seriös. Der DGB fordere zu einem grundsätzlichen Widerspruch auf, ohne sich über den Berechnung und den Grad der Auskömmlichkeit der Pauschale informiert zu haben. Auch der DGB, der in einer Studie seiner eigenen Hans-Böckler-Stiftung (in 2006) zu Einsparungen im Bereich der Heizkosten beim ALG II aufrufe, trage in Umweltfragen Verantwortung und könne daher einem unwirtschaftlichen Verbrauchsverhalten nicht derart das Wort reden.
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