Abwassergebühren: Viele Nachfragen bei der Verwaltung

03.02.2009 | Herten

In den letzten Tagen ergaben sich einige Fragen von Bürgern und Hauseigentümern zu den Abwassergebührenbescheiden. Soviel vorab: Der Gebührenbescheid hat die gleiche Berechnungsgrundlage wie der für das Jahr 2008. Es handelt sich dabei nicht um einen Fehler.

Grund ist die Veränderung des Ablesezeitraums für den Frischwasserverbauch. In den letzten Jahren wurde der Jahresverbrauch immer zum 30. September abgelesen. Das Ablesejahr entsprach also nicht dem Geschäftsjahr. Mit dem Beginn der Zusammenarbeit zwischen Gelsenwasser und den Hertener Stadtwerken im Jahr 2008 wurde das Ablesejahr dem Geschäftsjahr angepasst, so dass seitdem der Frischwasserverbrauch immer zum 31. Dezember abgelesen wird.

Was hat nun der Frischwasserverbrauch mit den Abwassergebühren zu tun? Das Abwasser, das auf den Grundstücken anfällt, wird nicht mit einem Zähler gemessen, bevor es in den Kanal gelangt. Deshalb wird das verbrauchte Frischwasser als Maßstab für die Berechnung des Abwasseraufkommens angesetzt.

Die Städte müssen ihre Satzungen vor Beginn des Jahres von den Räten verabschieden lassen. Deshalb sind jetzt die neuesten verfügbaren Daten für die Abwassergebührenbescheide für 2009 die gleichen wie für 2008, da die Wasserzähler erst nach der Verabschiedung der Abwassersatzung abgelesen wurden.

Den Gebührenbescheiden für das Jahr 2010 wird so der Frischwasserverbrauch des Jahres 2008 zugrunde liegen, denen für 2011 die Verbrauchszahlen von 2009 usw. Das entspricht im Übrigen auch der gängigen Praxis bis Anfang der 90er Jahre.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de