16. Februar 2009

Veterinäramt des Kreises Viersen informiert: Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist Pflicht

Kreis Viersen

Alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen sind auch in diesem Jahr verpflichtet, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Darauf weist das Veterinäramt des Kreises Viersen hin. "Dadurch sollen die Tiere vor der durch Mücken übertragenen Virusinfektion geschützt werden", berichtet Dr. Helmut Theißen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen. "In diesem Jahr müssen auch die Rinder in Ammen- und Mutterkuhhaltungen geimpft werden", so Theißen. Ausnahmen können nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden.

Der Impfstoff kann jetzt von den jeweiligen Hoftierärzten im Veterinäramt des Kreises Viersen abgeholt werden. "Die Impfung soll rechtzeitig abgeschlossen sein, bevor die Stechmücken, die die Krankheit übertragen, auftreten", so der Tierarzt. Die Tiere müssen bei der Impfung mindestens drei Monate alt sein. "Die in den Herden nachwachsenden Rinder, Schafe und Ziegen müssen gruppenweise nachgeimpft werden", informiert Helmut Theißen.

Im Jahr 2007 wurde in 133 Betrieben im Kreis Viersen die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. In Nordrhein-Westfalen waren rund 10.000 Betriebe betroffen. Dies führte für die Tierhalter zu großen wirtschaftlichen Schäden durch Tierverluste und Leistungseinbrüche. "Im vergangenen Jahr wurde zum ersten Mal eine flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt. Danach wurden keine neuen Ausbrüche im Kreis Viersen festgestellt. "Die Impfaktion kann also als Erfolg angesehen werden. Sie ist zur Zeit die einzige und wirksamste Maßnahme zum Schutz der Wiederkäuer gegen diese Erkrankung", berichtet Theißen.

Die Gebühren für die Impfung übernehmen das Land Nordrhein-Westfalen und die Tierseuchenkasse jeweils zur Hälfte. Der Impfstoff wird kostenfrei gestellt. "Die Impftierärzte dürfen in kleinen Beständen mit weniger als 20 Rindern oder 30 Schafen oder Ziegen eine zusätzliche Bestandsgebühr für den höheren Aufwand zur Impfung in Kleinbeständen in Rechnung stellen. Diese Kostenregelung basiert auf einer Gebührenvereinbarung des Landes und der Tierseuchenkasse mit der Tierärztekammer", berichtet der Leiter des Kreisveterinäramtes und weist darauf hin, dass Impfverweigerungen ordnungsrechtlich geahndet werden können.

Weitere Informationen unter der Telefonnummer 02162-391311, 1312 oder 1314 sowie im Internet unter www.kreis-viersen.de.

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Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
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