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Presseinformation

20. Februar 2009
Infoveranstaltungen zum neuen „Wohn- und Teilhabegesetz NRW“
Anbieter von stationären und ambulanten Angeboten sind eingeladen

Kreis Steinfurt. Mit dem Jahreswechsel ist das bisherige bundeseinheitliche Heimgesetz, das die Rechte und Pflichten der Träger und Bewohner stationärer und teilstationärer Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe regelte, durch das Wohn- und Teilhabegesetz abgelöst worden.

 

Während das Heimgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen von stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie von Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen regelte, wird sich der Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes unter bestimmten Bedingungen auf zahlreiche Anbieter von ambulanten Wohnangeboten erweitern.

 

Einrichtungen, die den Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetzes unterliegen, ohne bisher vom Anwendungsbereich des Heimgesetzes erfasst worden zu sein, haben nach den Übergangsbestimmungen zwei Jahre Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Für diese Einrichtungen ist das Wohn- und Teilhabegesetz bis dahin nicht anzuwenden. Dennoch sind auch diese Wohnangebote einer Statusprüfung zu unterziehen und entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zu beraten. Einrichtungen der Tagespflege finden dagegen im Wohn- und Teilhabegesetz keine Berücksichtigung und unterliegen nicht länger der Aufsicht.

 

Der Kreis Steinfurt war bislang für die Heimaufsicht zuständig und muss sich jetzt um die Aufgaben, die das Wohn- und Teilhabegesetz vorgibt, kümmern. Um die Träger von stationären Wohnformen über die konkrete Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetz zu informieren, wird das Sozialamt des Kreises im März Informationsveranstaltungen für Träger von stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und für Anbieter von ambulanten Wohn- und Betreuungsangeboten durchführen. Da es insbesondere bei diesen Betreuungsangeboten in der Vergangenheit keine zentrale Erfassung der verschiedenen Angebote gab, werden entsprechende Anbieter, die Interesse an einer Teilnahme an diesen Informationsveranstaltungen haben, gebeten, sich mit dem Sozialamt des Kreises Steinfurt in Verbindung zu setzen.

 

Auskunft erteilen Ute Bosse, Telefon 02551/ 69-2466, Johannes-Michael Bögge, Telefon 02551/ 69-2460 und Frank Woltering, Telefon 02551/ 69-2459.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de