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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 24.02.2009
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Bekämpfung von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch - Städtischer Bereich Wirtschaftsdelikte legt Jahresbericht 2008 vor Durch Schwarzarbeit werden letztlich legale Arbeitsplätze in großer Zahl vernichtet. Ziel der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Leistungsmissbrauchs durch die Kommune ist daher in erster Linie der Erhalt der legal arbeitenden Betriebe im Zusammenwirken mit anderen Institutionen. Insofern trägt die Arbeit des Bereiches Wirtschaftsdelikte auch dazu bei, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen.
54 Bußgeldverfahren (Vorjahr 53) wurden im vergangenen Jahr rechtskräftig abgeschlossen. Insgesamt wurden Bußgelder von rund 213.000 Euro (Vorjahr rund 437.000 Euro) verhängt. Tatsächlich gingen bis zum Jahresende 2008 zirka 181.000 Euro (Vorjahr 278.000 Euro) bei der Stadtkasse ein. Dies entspricht einer überdurchschnittlich guten Realisierungsquote von etwa 85 Prozent. Diese im Landesvergleich sehr gute Quote (andere Behörden liegen bei 20 Prozent) wird unter anderem durch ein alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfendes konsequentes Forderungsmanagement erreicht.
Beim Thema Missbrauch von Sozialleistungen konnten durch die Arbeit des Bereiches Wirtschaftsdelikte im letzten Jahr rund 480.000 Euro (Vorjahr 413.000 Euro) eingespart werden. Vor allem ging es dabei um Betrug durch Personen, die einer Arbeit nachgingen, dies aber gegenüber dem Sozialleistungsträger verschwiegen hatten. Die Leistungen wurden auf Grund der Ermittlungen gekürzt oder eingestellt. Die zu Unrecht erhaltenen Gelder müssen natürlich zurückgezahlt werden. Insgesamt wurden 18 Strafanzeigen (Vorjahr 18) wegen Leistungsmissbrauches bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Zusammengerechnet wurde auch im letzten Jahr ein enormer Schaden für die Allgemeinheit durch die Arbeit der städtischen Fahnder vereitelt. Das “Ermittlungsvolumen” aus verhängten Bußgeldern und Leistungsmissbrauch beträgt zusammen 693.000 Euro (213.000 Euro Bußgelder / 480.000 Euro Leistungsmissbrauch).
Doch bei Aufdeckung und Ahndung bleibt es nicht allein. Ein besonderes Anliegen der Schwarzarbeitsfahnder ist auch, die illegal Tätigen auf den “Pfad der Tugend” zurückzuführen. Beratung und Hilfestellung bei der Legalisierung ihres Gewerbes in Zusammenarbeit mit Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft gehören daher auch zu den Aufgaben des städtischen Bereiches Wirtschaftsdelikte. |
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